
Die letzte Entscheidung über den künftigen rechtlichen Rahmen für den Sender treffen aber noch das Berliner Abgeordnetenhaus und der Landtag von Brandenburg. Die Landesparlamente können den neuen Staatsvertrag jedoch nicht mehr ändern, sondern nur annehmen oder ablehnen. Er soll im nächsten Jahr in Kraft treten.
In der Neufassung ist unter anderem eine Deckelung des Intendantengehalts auf die Höhe von Minister- und Senatorenbezügen der beiden Bundesländer vorgesehen. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung soll künftig ein dreiköpfiges Direktorium treffen. Der RBB soll auch zu einem verbindlichen Verhaltenskodex gegen Korruption verpflichtet werden. Inhaltlich ist eine stärkere Regionalisierung des Programms geplant.
Diese Nachricht wurde am 03.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.