
Das teilte ein Sprecher des Landesinnenministeriums in Erfurt mit. Die Behörde begründet die Einstufung den Angaben zufolge unter anderem mit der Berufung der Jungen Alternative auf ein ethnisch homogenes deutsches Staatsvolk und eine Abstammungsgemeinschaft. Dies stehe im Widerspruch zum Grundgesetz.
Die Thüringer AfD mit ihrem Landesvorsitzenden Höcke ist schon seit 2021 vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft. Zuletzt hatte die AfD erfolglos gegen die Einstufung der Jungen Alternative und ihres Bundesverbands als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen wies die Klage ab und bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz.
Diese Nachricht wurde am 23.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.