Bayern
Landesverfassungsgerichtshof überprüft Lockerungen im Ladenschlussgesetz

In Bayern werden die jüngsten Lockerungen im Ladenschlussgesetz vom Verfassungsgerichtshof des Landes überprüft.

    Blick schräg von der Seite auf die Front eines "Minimarkt", in dem man Produkte in einem Verkaufsautomat sieht.
    Die Klagen richten sich auch gegen sogenannte digitalen Kleinstsupermärkte ohne Personal, die rund um die Uhr geöffnet haben dürfen. (picture alliance / SvenSimon / Frank Hoermann / SVEN SIMON)
    Sieben Personen reichten Klage gegen die Regelungen ein, wie das Gericht mitteilte. Darunter sind die Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie der Gewerkschaften Verdi und Katholische Arbeitnehmer-Bewegung.
    Die Klage richtet sich unter anderem gegen die erlaubten Ladenöffnungen in mehreren hundert Tourismusorten an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen. Der DGB erklärte, die Lockerungen förderten eine Ausweitung von Sonntagsarbeit und verschärften soziale Ungleichheiten insbesondere für Frauen, Teilzeitkräfte und Menschen mit familiären Verpflichtungen.
    Das neue bayerische Ladenschlussgesetz ist seit Mitte des vergangenen Jahres in Kraft.
    Diese Nachricht wurde am 16.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.