
Ein Großteil der auf der Plattform eingestellten Artikel überschreite die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns, entschied das Landgericht Bonn. Das Angebot enthalte keinerlei Hinweise zu akuten Gefahrensituationen, sondern allgemeine Informationen wie ein Gesundheitslexikon oder Tipps und Ratschläge für ein gesundes Leben. Weiter hieß es, um staatlichen Aufgaben und Fürsorgepflichten gegenüber den Bürgern gerecht zu werden, bedürfe es eines solchen Portals des Bundes nicht. Geklagt hatte der Wort & Bild Verlag, der unter anderem die Zeitschrift "Apotheken Umschau" herausgibt. Die Internetseite gesund.bund.de war im Herbst 2020 freigeschaltet worden.
Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte auf Anfrage, man prüfe die Entscheidung und ziehe dann Konsequenzen.
(AZ: 1 O 79/21)
Diese Nachricht wurde am 28.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.