Urteil
Landgericht Frankfurt stoppt Apple-Werbung wegen Greenwashing

Der Technologie-Konzern Apple darf seine Smartwatches nicht mehr als CO2-neutral bewerben.

    Mehrere Smartwatches der Firma Apple sind in der Auslage eines Geschäftes.
    Apple darf seine Smartwatches nicht als CO2-neutral bewerben. (picture alliance/NurPhoto/Jakub Porzycki)
    Das Landgericht Frankfurt untersagte die Werbung als irreführend. Es folgte mit seinem Urteil einer Unterlassungsklage des Vereins Deutsche Umwelthilfe. Diese wirft Apple sogenanntes Greenwashing vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    Apple bewirbt drei seiner Smartwatch-Modelle seit 2023 als "CO2-neutral". In den Anzeigen heißt es, die große Masse der Emissionen werde bereits bei Herstellung und Transport vermieden und der Rest über "naturbasierte Kompensationsprojekte" ausgeglichen. Schon bei der ersten Verhandlung im Juni hatte das Gericht deutlich gemacht, dass es einzelne von Apple aufgeführte Aufforstungsvorhaben für nicht langfristig genug hält. Die DUH zweifelt jeglichen positiven Effekt der Pflanzungen an.
    Diese Nachricht wurde am 26.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.