
Die Klägerin hatte angegeben, dass sie nach der ersten Impfung Migräneattacken gehabt habe. Bis heute leide sie an einer Herzkrankheit, Konzentrationsstörungen und Leistungseinbußen. Sie forderte 150.000 Euro Schmerzensgeld von Biontech.
Das Gericht erklärte nun jedoch, die Klägerin habe einen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem angeblichen Schaden nicht ausreichend dargelegt. Vor allem habe sie nicht belegt, dass sie vor der ersten Impfung noch nicht an den behaupteten Beschwerden gelitten habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Frau kann Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.
Eine ähnliche Zivilklage gegen Biontech war erst kürzlich vom Landgericht Mainz ebenfalls abgewiesen worden.
Diese Nachricht wurde am 14.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.