
Das entschied das Landgericht München. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert. Die Verteidiger forderten Freisprüche für ihre Mandanten. Der Zug war im Jahr 2022 in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen entgleist. Grund waren gebrochene Bahnschwellen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Angeklagten das Unglück hätten verhindern können.
Diese Nachricht wurde am 19.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
