Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen
Landgericht München spricht beide Angeklagten frei

Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten vor dreieinhalb Jahren sind die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter freigesprochen worden.

    Zahlreiche Einsatz- und Rettungskräfte bereiten die Unglücksstelle für den weiteren Einsatz in der Nacht nach dem Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten vom 3. Juni 2022 vor.
    Das Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022. (Angelika Warmuth/dpa)
    Das entschied das Landgericht München. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert. Die Verteidiger forderten Freisprüche für ihre Mandanten. Der Zug war im Jahr 2022 in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen entgleist. Grund waren gebrochene Bahnschwellen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Angeklagten das Unglück hätten verhindern können.
    Diese Nachricht wurde am 19.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.