Kurz vor Legislatur-Ende in Rheinland-Pfalz
Landtag ändert Verfassung, um AfD am alleinigen Einsetzen von Untersuchungsausschüssen zu hindern

Kurz vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode hat der Landtag von Rheinland-Pfalz die Hürden für das Einsetzen von Untersuchungsausschüssen erhöht.

    Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2026: Landespressekonferenz am Wahlabend im Plenarsaal von oben fotografiert.
    Der Landtag in Rheinland-Pfalz (Archivbild) (picture alliance / dts-Agentur)
    Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP änderten dazu die Landesverfassung. AfD und Freie Wähler stimmten dagegen. Das Quorum für die Einsetzung wird damit von 20 auf 25 Prozent hochgesetzt. Hintergrund sind Befürchtungen der Parteien, dass die AfD das Parlament in Mainz mit einer Vielzahl von Untersuchungsausschüssen lahmlegen könnte. Die AfD ist nach der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz Ende März stark genug, um bei einem Quorum von 20 Prozent allein Untersuchungsausschüsse einrichten zu können. Ihre Fraktion hatte bereits einen zur Corona-Politik angekündigt. Die Partei erwägt juristische Schritte gegen die Verfassungsänderung. – Die 25-Prozent-Regelung gilt in mehreren anderen Bundesländern und im Bundestag.
    Diese Nachricht wurde am 06.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.