
Ein Antrag von CDU und BSW erhielt bei einer Plenarsitzung in Erfurt die nötige einfache Mehrheit. Die AfD-Abgeordneten stimmten geschlossen dagegen. Die Änderung ermöglicht es, dass für die Wahl des Landtagspräsidenten vom ersten Wahlgang an Kandidaten aus allen Fraktionen vorgeschlagen werden können. Nach der bisherigen Regelung war dies der stärksten Fraktion und damit der AfD vorbehalten.
Die Wahl des Landtagspräsidenten hätte eigentlich schon vor zwei Tagen stattfinden sollen. Weil sich aber Alterspräsident Treutler von der AfD weigerte, Anträge aus dem Plenum vor der Abstimmung zuzulassen, wurde die Sitzung unterbrochen. Die CDU wandte sich deshalb an den Thüringer Verfassungsgerichtshof. Dieser gab Treutler gestern Abend klare Regeln für den Ablauf der Sitzung vor und legte fest, dass der Landtag noch vor der Wahl seines künftigen Präsidiums die Geschäftsordnung ändern darf.
Diese Nachricht wurde am 28.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.