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Glyphosat-Zulassung
Landwirtschaftsministerium widerspricht EU

Das Bundeslandwirtschaftsministerium widerspricht der Risikoeinschätzung der EU zum Unkrautbekämpfungsmittel Glyphosat.

    Ein Traktor fährt bei Göttingen (Niedersachsen) Ende März über ein Feld und bringt mittels einer gezogenen Anhängespritze zur Saatbettbereinigung Glykosphat aus (undatierte Aufnahme). Glyphosat kommt in der Regel als Nacherntebehandlung bzw. vor der Aussaat zum Einsatz. Das Pestizid dient zur Unkrautbekämpfung in der Landwirtschaft. (ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung und der vollständigen
    Ein Traktor fährt bei Göttingen (Niedersachsen) über ein Feld und bringt Glyphosat aus. (Steven Lüdtke/Forum Moderne Landwirtschaft/dpa)
    Zur Begründung hieß es, Glyphosat schädige die Artenvielfalt. Dies habe die für Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Behörde Efsa in ihrer Einschätzung nicht berücksichtigt. Diese hatte gestern mitgeteilt, dass sie keine wissenschaftlichen Einwände gegen eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung habe. Glyphosat ist noch bis zum 15. Dezember in der EU zugelassen. Diese Genehmigung soll um fünf Jahre verlängert werden. Falls dies so kommt, könnte Deutschland allein den Wirkstoff nicht vollständig verbieten.
    Diese Nachricht wurde am 07.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.