
Zudem wurde eine anschließende unbefristete Sicherungsverwahrung angeordnet, wie eine Sprecherin mitteilte.
                Der Angeklagte hatte sich im Prozess zu den Vorwürfen nicht geäußert. Er war von 2008 bis 2025 als Jugendtrainer bei verschiedenen Fußballvereinen im Ruhrgebiet tätig. Für seine Taten nutzte der Mann laut Urteil Wochenendübernachtungen und Heimfahrten nach dem Training.
                Diese Nachricht wurde am 02.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
              