
Lauterbach sagte den Ländern etwa zu, sie bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zu beteiligen. Er sei zuversichtlich, über den Sommer einen Entwurf für ein Gesetz zu erstellen, damit die Reform Anfang 2024 an den Start gehen könne. Der Vorsitzende der Länderminister, der baden-württembergische Ressortchef Lucha, sprach von einem großen Fortschritt. Die Reform müsse gelingen.
Im Kern soll das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden, um die Krankenhäuser von wirtschaftlichem Druck zu lösen.
Aufgabenteilung bei Krankenhausfinanzierung und -planung
Ein Streitpunkt war auch die Krankenhausfinanzierung und -planung. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Laumann betonte, dass sich Bund und Länder hier auf eine klare Aufgabenteilung verständigt hätten: Die Krankenhausplanung - also etwa die Frage, wo es weiter Krankenhäuser geben soll und wo nicht - obliege den Ländern. Der Bund hingegen habe "den Hut auf in der Frage: Wie werden die Betriebskosten von Krankenhäusern finanziert", sagte Laumann.
Keine Einigung gabe es dagegen bei der Einstufung nach Krankenhaus-Levels. Lauterbach möchte erreichen, dass Kliniken eingestuft und ihr Leistungsniveau transparanter wird - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Der Bund will in diesem Punkt nun alleine vorgehen.
Diese Nachricht wurde am 02.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.