
Man werde nicht zulassen, dass steigende Energie- und Heizkosten Krankenhäuser in ihrer Existenz gefährdeten, sagte er der "Bild am Sonntag". Konkret soll es den Einrichtungen möglich sein, auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes den Einbau einer neuen Gasheizung zu beantragen, wenn die Investitionen sonst eine unverhältnismäßige Belastung für die Gesundheitseinrichtungen darstellen und die Aufrechterhaltung des Betriebs gefährden würden.
Die Austauschpflicht wäre damit ausgesetzt. Zudem werden den Einrichtungen laut Lauterbach 2,5 Milliarden Euro zusätzlich als Ausgleich für Steigerungen indirekter Energiekosten - wie zum Beispiel gestiegene Kosten für Wäschereien - zur Verfügung gestellt.
Diese Nachricht wurde am 23.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.