
Das berichten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland unter Bezugnahme auf einen Referentenentwurf des Ministeriums. Demnach müssen die Kassen auf dem Portal unter anderem erklären, wie oft sie Anträge von Versicherten auf bestimmte Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung abgelehnt haben und wie hoch die Zahl der Widersprüche und Klagen ist. Zudem werden die Kassen verpflichtet zu veröffentlichen, wie lange die Versicherten im Schnitt auf die Bearbeitung eines Antrags warten müssen.
Den Gesetzentwurf muss der SPD-Politiker nun mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abstimmen. Bislang gibt es Krankenkassenvergleiche etwa von der Stiftung Warentest, von Vergleichsportalen oder verschiedenen Medien.
Diese Nachricht wurde am 22.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.