
Der Konsum von Cannabis sei bis zu einem Alter von 25 Jahren besonders schädlich, sagte Reinhardt im Deutschlandfunk. Zudem sei der Schwarzmarkt-Anteil in anderen Ländern auch nach der Legalisierung von Cannabis relevant geblieben.
Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Hubmann, äußerte in der "Ärzte Zeitung" die Befürchtung, dass Cannabis an Kinder und Jugendliche vermehrt durchgereicht werde, wenn die Substanz für Erwachsene legalisiert werde. Seinen Worten zufolge bekommt der Kinder- und Jugendschutz bereits den Umgang mit Alkohol und Nikotin nicht in den Griff.
Richterbund warnt vor Überlastung der Justiz durch Amnestie-Regelung
Der Deutsche Richterbund bekräftigte seine Warnungen vor einer Überlastung der Justiz. Grund sind mögliche rückwirkende Straferlasse bei Cannabis-Vergehen. Der Gesetzgeber solle die geplante Amnestie-Regelung für nicht vollstreckte Altfälle streichen.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter argumentierte in der Funke-Mediengruppe, das Gesetz fördere den Kleinhandel vom Cannabis und sei in der Praxis schwierig umsetzbar. Auch die Innenminister der Länder hatten am Wochenende die Möglichkeiten der Kontrolle infrage gestellt.
Drogenbeauftragter: Weniger Stigmatisierung, mehr Hilfen
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Blienert, dagegen erwartet von der geplanten Cannabis-Legalisierung einen deutlichen Rückgang des Schwarzmarktes. Wer selbst Hanf anbauen dürfe, kaufe keine gefährlichen Mischungen mehr beim Dealer auf dem Schwarzmarkt, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Verbote würden gegen das Kiffen nicht weiterhelfen, argumentierte der SPD-Politiker. Er sprach von einer neuen Drogen- und Suchtpolitik, weg von Stigmatisierung und Kriminalisierung, hin zu mehr Schutz und Hilfen. Präventionsarbeit an Schulen etwa werde dadurch leichter.
Offener Brief von 30 Experten ruft Abgeordnete zur Zustimmung auf
Anfang der Woche hatten 30 Fachleute, darunter vor allem Professoren aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Soziologie und Psychologie, einen offenen Brief verfasst. Er ging an Abgeordnete des Deutschen Bundestags und rief sie dazu auf, der geplanten Teil-Legalisierung von Cannabis in dieser Woche zuzustimmen. Die meisten relevanten Experten setzten sich für ein Ende der Strafverfolgung von Konsumenten ein, sagte der Initiator des Briefs, Bernd Werse, dem Deutschlandfunk. Es sei ihm angesichts der vielen Meldungen der Gegenseite wichtig gewesen, dies zu verdeutlichen, führte der Leiter des Zentrums für Drogenforschung an der Uni Frankfurt aus.
Laut Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Lauterbach soll für Erwachsene grundsätzlich der Besitz von bis zu 50 Gramm zum Eigenkonsum erlaubt werden. In der eigenen Wohnung dürften zudem drei Cannabispflanzen angebaut werden. Ab Juli sollen dann Clubs zum nicht-kommerziellen Anbau möglich werden. Verboten bleibt der öffentliche Konsum unter anderem in Schulen und Sportstätten. Die Abstimmung ist namentlich.
Diese Nachricht wurde am 23.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.