
Die Lebenshilfe-Vorsitzende Schmidt sagte in Berlin, auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UNO-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik könnten Menschen mit Behinderung an vielen Stellen nur eingeschränkt oder gar nicht teilhaben. Dabei sei der Gesetzgeber laut der Konvention verpflichtet, Inklusion, also gleichberechtigte Teilhabe, bei jedem Gesetz mitzudenken. Deutschland sei noch meilenweit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt, betonte die frühere Bundesgesundheitsministerin und SPD-Politikerin.
Ähnliche Kritik hatte kürzlich auch der Europarat in einem Bericht geäußert.
Diese Nachricht wurde am 21.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.