
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah es als erwiesen an, dass er in seiner Heimat während der Zeit des Assad-Regimes Gefangene gefoltert und getötet hat. Es stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.
Der Prozess gegen den heute 40-Jährigen begann im Januar 2022. Er stritt die Vorwürfe ab. Die Taten reichen in die Jahre 2011 und 2012 zurück, als Proteste gegen den damaligen Machthaber Assad niedergeschlagen wurden.
Der Mann kam 2015 nach Deutschland und praktizierte jahrelang als Arzt in Hessen.
Diese Nachricht wurde am 16.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.