
Danach ist die Verurteilung durch das Oberlandesgericht Koblenz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegenüber Gefangenen rechtlich nicht zu beanstanden.
Der Verurteilte war früher Oberst und stellvertretender Leiter eines Foltergefängnisses in Damaskus. Er kam 2014 als Flüchtling nach Deutschland und wurde hier von einem anderen Flüchtling erkannt. Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass er für brutale Foltermethoden und die Tötung von mindestens 27 Gefangenen verantwortlich war.
Diese Nachricht wurde am 05.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.