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Bundesgerichtshof
Lebenslange Haft für syrischen Folterer bestätigt

Im weltweit ersten Prozess um staatliche Folter in Syrien hat der Bundesgerichtshof die lebenslange Haftstrafe gegen einen früheren syrischen Geheimdienstmitarbeiter bestätigt.

    Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof", aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Danach ist die Verurteilung durch das Oberlandesgericht Koblenz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegenüber Gefangenen rechtlich nicht zu beanstanden.
    Der Verurteilte war früher Oberst und stellvertretender Leiter eines Foltergefängnisses in Damaskus. Er kam 2014 als Flüchtling nach Deutschland und wurde hier von einem anderen Flüchtling erkannt. Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass er für brutale Foltermethoden und die Tötung von mindestens 27 Gefangenen verantwortlich war.
    Diese Nachricht wurde am 05.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.