
Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des 26-jährigen Afghanen fest. Dadurch wird eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen. Die Richter folgten mit dem Urteil der Forderung der Bundesanwaltschaft. Sie warf dem Mann Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.
Der Angriff in Mannheim im Mai vergangenen Jahres richtete sich gegen eine islamkritische Kundgebung. Fünf Teilnehmer und ein Polizist wurden verletzt. Der Beamte starb zwei Tage später. Der Täter soll Anhänger der Terrorgruppe IS sein.
Diese Nachricht wurde am 16.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.