
Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des 26-jährigen Afghanen fest. Dadurch wird eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen. Damit folgten die Richter der Forderung der
Bundesanwaltschaft. Sie warf dem Mann Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.
Bundesanwaltschaft. Sie warf dem Mann Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.
Der Angriff in Mannheim im Mai vergangenen Jahres richtete sich gegen eine islamkritische Kundgebung. Fünf Teilnehmer und ein Polizist wurden verletzt. Der Beamte starb zwei Tage später. Der Täter soll Anhänger der Terrorgruppe IS sein.
Diese Nachricht wurde am 17.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.