OLG München
Lebenslange Haft wegen Versklavung jesidischer Mädchen

Das Oberlandesgericht München hat in einem Völkermordprozess einen Mann aus dem Irak zu lebenslanger Haft verurteilt.Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er und seine frühere Partnerin, die zuletzt in Deutschland lebten, als Mitglieder der Terrormiliz IS zwei jesidische Mädchen versklavt und gequält hatten.

    Die wegen Versklavung, Vergewaltigung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagte irakische Frau (2.v.l mit Mappe vor dem Gesicht) sitzt im Saal des Oberlandesgerichts, während ihr mitangeklagter Mann (hinten, 2.v.r) ebenfalls in den Saal kommt.
    Urteil im Prozess gegen irakisches Ehepaar (Britta Schultejans/dpa)
    Die frühere Partnerin erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Der Vorsitzende Richter sagte, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen.
    Die Bundesanwaltschaft hatte dem Ehepaar neben Völkermord auch Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie schweren sexuellen Missbrauch vorgeworfen. Laut der Anklage kauften die Beschuldigten die beiden Mädchen auf einem Basar im Irak. Der Mann vergewaltigte die Mädchen mehrfach, die zudem pausenlos Hausarbeit verrichten mussten und ihre Religion nicht ausüben durften. Vor ihrer späteren Ausreise aus Syrien gaben die Angeklagten die Mädchen an andere IS-Anhänger weiter. All das habe dem Ziel gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten.
    Diese Nachricht wurde am 13.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.