OLG München
Lebenslange Haft wegen Versklavung jesidischer Mädchen

Das Oberlandesgericht München hat in einem Völkermordprozess einen Mann aus dem Irak zu lebenslanger Haft verurteilt.

    Die wegen Versklavung, Vergewaltigung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagte irakische Frau (2.v.l mit Mappe vor dem Gesicht) sitzt im Saal des Oberlandesgerichts, während ihr mitangeklagter Mann (hinten, 2.v.r) ebenfalls in den Saal kommt.
    Urteil im Prozess gegen irakisches Ehepaar (Britta Schultejans/dpa)
    Seine frühere Partnerin erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden, die zuletzt in Deutschland wohnten, als Mitglieder der Terrormiliz IS zwei jesidische Mädchen versklavt, missbraucht und gequält hatten. Demnach kauften sie die Kinder im Alter von 5 und 12 Jahren auf einem Markt im einstigen IS-Herrschaftsgebiet. Sie zwangen die Mädchen zu Hausarbeiten. Der Mann vergewaltigte sie mehrfach. Bevor das Ehepaar ausreiste, übergab es die Kinder zur weiteren Versklavung an andere IS-Anhänger. Das Vorgehen diente nach Auffassung des Gerichts auch dem Ziel, das jesidische Volk und seinen Glauben zu vernichten.
    Die Bundesanwaltschaft hatte das Ehepaar auch wegen Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.
    Diese Nachricht wurde am 13.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.