Zutaten wie Eier, Erdnüsse, Mandeln oder Sellerie müssen in Zukunft auf jeden Fall auf der Verpackung stehen, auch wenn sie nur in kleinsten Mengen in einem Lebensmittel enthalten sind - und zwar überall in der Europäischen Union. Die neue Lebensmittelkennzeichnungsverordnung nennt eine ganze Reihe solcher Stoffe, von denen bekannt ist, dass sie Allergien oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können. Für Christine Behr-Völtzer ist das ein großer Fortschritt. Sie ist Professorin für Ökotrophologie, also für Haushalts- und Ernährungswissenschaften, an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hamburg.
Bis jetzt ist es so, dass wir ihnen empfehlen müssen, es möglichst selbst zu kochen, weil ja nicht klar ist, was in den Fertigkostwaren enthalten ist. Jetzt hat der Allergiker auf jeden Fall die Chance, bei ganz bestimmten Allergien tatsächlich einen guten Hinweis zu bekommen, welches Lebensmittel er vertragen kann und welches nicht.
Auch die selbständige Ernährungsberaterin Ute Körner atmet auf. Sie hat sich auf Lebensmittelallergien spezialisiert und empfand die bisherige Regelung als sehr lückenhaft. Körner nennt als Beispiel die so genannte 25-Prozent-Regel.
25-Prozent-Regelung bedeutet, dass bei zusammengesetzten Zutaten die einzelne Zutat - nehmen wir mal an Nudeln in einer Tütensuppe enthalten Hühnerei. Dann braucht das Hühnerei nicht deklariert werden, wenn die Nudeln, also die zusammengesetzte Zutat in der Suppe, weniger als ein Viertel des Endproduktes, also der gesamten Suppe, ausmachen.
Diese Regel entfällt jetzt. In Zukunft muss auf der Verpackung stehen, wie die Nudeln zusammengesetzt sind. Außerdem reichen die allgemeinen Bezeichnungen "kandierte Früchte" oder "Gemüse" nicht mehr aus.
Gemüse wurde bisher immer unter Bezeichnung "Gemüse" auf der Zutatenliste gekennzeichnet. Da stand nicht beispielsweise Sellerie, Karotte, Zwiebeln. Ein Sellerie-Allergiker kann damit ein Problem haben.
Zwar gibt es jetzt eine neue Zwei-Pozent-Regel. Das heißt, wenn eine Gewürzmischung weniger als zwei Prozent eines Produktes ausmacht, dann muss auch in Zukunft nicht einzeln aufgeschlüsselt werden, woraus die Gewürzmischung besteht. Allerdings müssen die in der Verordnung aufgeführten allergieauslösenden Stoffe auf jeden Fall genannt werden. Es stünde dann auf der Packung zum Beispiel "Gewürze - enthält Sellerie".
Die neuen Vorschriften gelten allerdings nur für bewusst eingesetzte Zutaten. Unbeabsichtigte Verunreinigungen einer normalen Vollmilchschokolade mit Nüssen kennzeichnen die Produzenten häufig trotzdem mit einem Warnhinweis, um möglichen Schadenersatzansprüchen vorzubeugen. Dabei schießen sie oft über das Ziel hinaus, klagt Ernährungsberaterin Körner.
Das ist eine übervorsichtige Deklaration, die den Verbraucher noch weiter einschränkt beim Einkauf. Untersuchungen haben ergeben, dass zunehmend Produkte auf dem Markt sind, die diese Sporen oder Eiweiße, diese Allergene, gar nicht enthalten.
Nach neuesten Erkenntnissen reiche es völlig aus, solche Verunreinigungen erst ab der Nachweisgrenze zu kennzeichnen. Darunter lösten die Stoffe in der Regel auch bei Allergikern kaum Reaktionen aus.
Wenn alle Verpackungen erst einmal den neuen Vorschriften entsprechen, spätestens also ab 2006, werden es Allergiker leichter haben. Trotzdem sollten sie auch dann nicht in ihrer Aufmerksamkeit nachlassen, warnt Ute Körner.
Ab 2006 ist zwar eine umfassendere Deklaration für den Allergiker gegeben, aber die Hersteller können jederzeit ihre Produktzusammensetzung ändern. Das heißt bei jedem Einkauf muss auf die Zutatenliste geachtet werden, ob das Allergen drin ist oder nicht. Es kann auch neu hinzugekommen sein.
Keine Hilfe bietet die neue Lebensmittelkennzeichnung dagegen beim Einkauf an der Frischetheke oder beim Bäcker. Dort müssen die Verkäufer auch in Zukunft keine Listen mit möglicherweise allergieauslösenden Zutaten bereithalten.
Bis jetzt ist es so, dass wir ihnen empfehlen müssen, es möglichst selbst zu kochen, weil ja nicht klar ist, was in den Fertigkostwaren enthalten ist. Jetzt hat der Allergiker auf jeden Fall die Chance, bei ganz bestimmten Allergien tatsächlich einen guten Hinweis zu bekommen, welches Lebensmittel er vertragen kann und welches nicht.
Auch die selbständige Ernährungsberaterin Ute Körner atmet auf. Sie hat sich auf Lebensmittelallergien spezialisiert und empfand die bisherige Regelung als sehr lückenhaft. Körner nennt als Beispiel die so genannte 25-Prozent-Regel.
25-Prozent-Regelung bedeutet, dass bei zusammengesetzten Zutaten die einzelne Zutat - nehmen wir mal an Nudeln in einer Tütensuppe enthalten Hühnerei. Dann braucht das Hühnerei nicht deklariert werden, wenn die Nudeln, also die zusammengesetzte Zutat in der Suppe, weniger als ein Viertel des Endproduktes, also der gesamten Suppe, ausmachen.
Diese Regel entfällt jetzt. In Zukunft muss auf der Verpackung stehen, wie die Nudeln zusammengesetzt sind. Außerdem reichen die allgemeinen Bezeichnungen "kandierte Früchte" oder "Gemüse" nicht mehr aus.
Gemüse wurde bisher immer unter Bezeichnung "Gemüse" auf der Zutatenliste gekennzeichnet. Da stand nicht beispielsweise Sellerie, Karotte, Zwiebeln. Ein Sellerie-Allergiker kann damit ein Problem haben.
Zwar gibt es jetzt eine neue Zwei-Pozent-Regel. Das heißt, wenn eine Gewürzmischung weniger als zwei Prozent eines Produktes ausmacht, dann muss auch in Zukunft nicht einzeln aufgeschlüsselt werden, woraus die Gewürzmischung besteht. Allerdings müssen die in der Verordnung aufgeführten allergieauslösenden Stoffe auf jeden Fall genannt werden. Es stünde dann auf der Packung zum Beispiel "Gewürze - enthält Sellerie".
Die neuen Vorschriften gelten allerdings nur für bewusst eingesetzte Zutaten. Unbeabsichtigte Verunreinigungen einer normalen Vollmilchschokolade mit Nüssen kennzeichnen die Produzenten häufig trotzdem mit einem Warnhinweis, um möglichen Schadenersatzansprüchen vorzubeugen. Dabei schießen sie oft über das Ziel hinaus, klagt Ernährungsberaterin Körner.
Das ist eine übervorsichtige Deklaration, die den Verbraucher noch weiter einschränkt beim Einkauf. Untersuchungen haben ergeben, dass zunehmend Produkte auf dem Markt sind, die diese Sporen oder Eiweiße, diese Allergene, gar nicht enthalten.
Nach neuesten Erkenntnissen reiche es völlig aus, solche Verunreinigungen erst ab der Nachweisgrenze zu kennzeichnen. Darunter lösten die Stoffe in der Regel auch bei Allergikern kaum Reaktionen aus.
Wenn alle Verpackungen erst einmal den neuen Vorschriften entsprechen, spätestens also ab 2006, werden es Allergiker leichter haben. Trotzdem sollten sie auch dann nicht in ihrer Aufmerksamkeit nachlassen, warnt Ute Körner.
Ab 2006 ist zwar eine umfassendere Deklaration für den Allergiker gegeben, aber die Hersteller können jederzeit ihre Produktzusammensetzung ändern. Das heißt bei jedem Einkauf muss auf die Zutatenliste geachtet werden, ob das Allergen drin ist oder nicht. Es kann auch neu hinzugekommen sein.
Keine Hilfe bietet die neue Lebensmittelkennzeichnung dagegen beim Einkauf an der Frischetheke oder beim Bäcker. Dort müssen die Verkäufer auch in Zukunft keine Listen mit möglicherweise allergieauslösenden Zutaten bereithalten.