
Das bayerische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit in München hatte 68 Berichte aus den Jahren zwischen 2013 und 2016 bekommen. Foodwatch hatte über das sogenannte Verbraucherinformationsgesetz (VIG) die Herausgabe der Prüfergebnisse bei acht der größten bayerischen Bäckerei-Unternehmen beantragt und nach einem Rechtsstreit letztlich auch durchgesetzt.
Mangelnde Hygiene, ahnungslose Verbraucher
Zwar ginge von den dort produzierten Lebensmitteln keine Gesundheitsgefahr aus. Doch die Konsumenten hatten bislang von den in einigen Fabriken herrschenden Hygienebedingungen nichts erfahren.
Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch glaubt: Die Mängel könnten geringer sein, wenn die Kontrollen veröffentlicht werden müssen. Das würde die Unternehmen dazu zwingen, sauberer zu arbeiten. Bisher fehle die rechtliche Grundlage, alle Ergebnisse der amtlichen Kontrollen zu veröffentlichen und damit auch die Namen der beanstandeten Betriebe.
Bis auf NRW herrscht keine Pflicht zur Veröffentlichung
Kein bayerisches Problem übrigens: alle Bundesländer - bis auf Nordrhein-Westfalen - kennen eine solche Veröffentlichungspflicht nicht.
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