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Legal oder illegal?

Seit Mai 1997 gibt es in Baden-Württemberg die Langzeitstudiengebühren. Seither wird politisch und juristisch darum gestritten. Die Studiengebühren fallen dann an, wenn die Regelstudiendauer mehr als vier Semester überschritten ist, unabhängig davon, ob das Studienfach gewechselt worden ist. 1.000 Mark muss pro zusätzliches Semester gezahlt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin befasst sich heute mit den Klagen von vier Studierenden aus Freiburg und Heidelberg gegen die Langzeitstudiengebühren.

    Olaf Bartz, Geschäftsführer des Studentischen Aktionsbündnis gegen Studiengebühren, ereifert sich über die Stellungsnahme von Bundesbildungsministerin Eldelgard Bulmahn: "Im gesamten Wahlkampf von Frau Buhlmahn hat die SPD immer gesagt, dass sie gegen Studiengebühren ist und zwar im gesamten Erststudium. Dieser Richtungswechsel ist überhaupt nicht begründbar und nicht hinnehmbar." Die Studiengebühren für Langzeitstudierende gehe hauptsächlich zu Lasten sozial schwächer gestellten Personen. Die jüngste Sozialerhebung des Studentenwerks ergab, dass die Verweildauer von Studierenden aus den unteren beiden Herkunftsgruppen an den Hochschulen besonders hoch ist. Der Grund dafür liegt nahe: Die Studierenden müssen den Unterhalt selbst nebenher verdienen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Kläger gegen die Langzeitstudiegebühren durch die Gerichtsinstanzen begleitet und unterstützt.

    Die Kläger machten vor dem Bundesverwaltungsgericht hauptsächlich vier Rechtsargumente geltend: nur der Bund habe das Recht, Studiengebühren zu verlangen; ein Verstoß gegen die freie Wahl des Ausbildungsplatzes; Härtefälle seien nicht sorgfältig geregelt; die Verfassung garantiere den Bürgern Vertrauensschutz. Doch dieser Grundsatz werde berührt, wenn auf Semester, die vor der Verabschiedung des Gesetzes absolvierte wurden, nachträglich Gebühren verlangt wird. Das Land Baden-Württemberg weist vor Gericht darauf hin, das die Gebührenregelung eine Lenkungswirkung habe. Das Gesetz motiviere die Studenten, das Studium so schnell wie möglich abzuschließen. Die Kläger sind bisher in allen Instanzen gescheitert. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes wird bundesweit ein Signalwirkung haben, da auch andere Bundesländer daran denken, Studiengebühren einzuführen.