
Der Deutsche Lehrerverband lehnt das Gendern mittels Sternchen oder Binnen-I durch Lehrerinnen und Lehrer ab. Sie sollten sich im Unterricht "an das amtliche Regelwerk halten und nicht vorgesehene Schreibungen unterlassen", sagte der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Meidinger, der Deutschen Presse-Agentur. Für Schülerinnen und Schüler müsse das aber nicht gelten: Meidinger empfiehlt Toleranz und Zurückhaltung, wenn sie in Aufsätzen und Klausuren eine "nichtamtliche Genderschreibweise" verwenden.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft steht der Verwendung von Gender-Sternchen auch durch Lehrkräfte offen gegenüber. Die Vorsitzende Finnern sagte: "Sprache befindet sich in einem ständigen Wandel. Das muss sich auch im schulischen Unterricht abbilden können."
Die GEW begrüßte in diesem Zusammenhang eine Berliner Gerichtsentscheidung: Ein Vater war mit einem Eilantrag gegen Gendern in der Schule vor dem Verwaltungsgericht gescheitert und will nun eine Instanz höher vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Er hatte sich dagegen gewandt, dass Lehrkräfte an den Gymnasien seiner Töchter teils beim Sprechen Pausen lassen - etwa bei dem Wort "Lehrer-innen". Teils würden auch Sternchen oder ein sogenanntes Binnen-I in Mails an Eltern oder in der schulischen Aufgabenstellung verwendet. Das Verwaltungsgericht habe "klar gemacht, dass bei einer Verwendung gendersensibler Sprache von Lehrkräften nicht zu erkennen sei, dass hierdurch das elterliche Erziehungsrecht verletzt werde. Dieser Begründung schließen wir uns an", sagte Finnern. Die GEW verwendet in der Kommunikation mit ihren Mitgliedern selbst das sogenannte Gender-Sternchen.
Für die amtliche Rechtschreibung ist der Rat für Deutsche Rechtschreibung zuständig. Er hatte in seiner letzten, zwei Jahre alten Stellungnahme die Aufnahme von Gender-Stern, Unterstrich, Doppelpunkt "oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen innerhalb eines Wortes in das amtliche Regelwerk" nicht empfohlen.