
Das Oberlandesgericht Frankfurt hob eine Entscheidung des Landgerichts vom 15. Dezember 2011 auf. Das hatte dem Weltmeister von 1999 Schadenersatz in Höhe von 135.000 Euro zugesprochen, weil er nicht für die Olympischen Spiele in Peking nominiert worden war.
Im Gegensatz zur Vorinstanz kam das Oberlandesgericht Frankfurt zum Schluss, dass der Deutsche Olympische Sportbund dem ehemaligen Dreispringer Charles Friedek keinen Schadensersatz zahlen muss. Der Kläger habe die Nominierungskriterien für das Olympia-Team 2008 nicht erfüllt. Das OLG schloss sich der Auffassung des nationalen Leichtathletik-Verbandes und des DOSB an. Diese hatten argumentiert, dass die Olympia-Norm von 17 Metern in zwei Wettkämpfen und nicht zwei Mal in einem Wettkampf erzielt werden muss. Das ergebe sich aus internationalen Wettkampfregeln und sei auch durch sachliche Gründe gerechtfertigt. Das vorinstanzliche Landgericht habe die Regeln falsch ausgelegt. DOSB-Generaldirektor Michael Vesper war nach der OLG-Entscheidung erleichtert, denn das Urteil bestätige die Nominierungshoheit des Sports und gebe Athleten wie Verbänden Rechtssicherheit im Nominierungsverfahren.
Bei einem Urteil im Sinne des dreifachen Olympiateilnehmers wäre es für den Dachverband teuer geworden. Der 42 Jahre alte Charles Friedek - seit drei Jahren Dreisprung-Trainer in Köln - forderte vom DOSB 135.000 Euro für entgangene Antritts-, Preis- und Sponsorengelder. Noch ist das OLG-Urteil nicht rechtskräftig. Es kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof angefochten werden.