Die linke Szene habe nach dem Urteil gegen die Studentin Lina E. bundesweit für die sogenannte "Tag-X-Demo" mobilisiert. Man rechne trotz des Demonstrationsverbots mit vielen gewalttätigen Protesten, hieß es. Am frühen Abend hatte das Verwaltungsgericht Leipzig in einem Eilverfahren die von der Stadt erlassene Verbotsverfügung bestätigt. In der Begründung hieß es, dass bei der Demonstration von Unterstützern der Verurteilten von einem "unfriedlichen Verlauf" auszugehen sei. Die Organisatoren der Kundgebung hatten einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Gegen den Beschluss können sie noch beim sächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.
Gegen Lina E. und drei Mitangeklagte wurden wegen Gewalttaten gegen Rechtsextreme mehrjährige Haftstrafen verhängt.
Diese Nachricht wurde am 02.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.