EU-Naturschutzgesetz
Lemke begrüßt Inkrafttreten: "Großer Fortschritt"

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist in Kraft getreten. Das Gesetz besagt unter anderem, dass auf 20 Prozent der Landflächen und Meere in der EU bis 2030 Schutzmaßnahmen durchgeführt werden sollen.

    Umweltministerin Steffi Lemke, mit blauem Oberteil, darüber eine dunkle Jacke.
    Umweltministerin Steffi Lemke. (picture alliance / NurPhoto / Emmanuele Contini)
    Die Mitgliedsstaaten können selbst entscheiden, ob Moore wiedervernässt, mehr Bäume in Städten gepflanzt oder Flüsse in ihren natürlichen Zustand versetzt werden sollen. Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, der EU-Kommission ihren Plan vorzulegen.
    Bundesumweltministerin Lemke begrüßte das Inkrafttreten des Gesetzes. Das Vorhaben sei ein großer Fortschritt. Die Grünen-Politikerin erklärte, intakte Natur sei gerade in der Klimakrise besonders wichtig.
    Diese Nachricht wurde am 18.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.