
Der Entwurf des Bundeslandes, der heute im Bundesrat eingebracht wird, sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, heißt es in einer Stellungnahme an den Präsidenten und den Rechtsausschuss der Länderkammer sowie an die Landesregierungen. Erstunterzeichner sind unter anderem die Professoren Kai Ambos, Michaela Hailbronner, Hans-Michael Heinig, Anna Katharina Mangold, Norman Paech, Tobias Singelnstein, Alexander Thiele und Lothar Zechlin. Man teile die Sorge über eine Zunahme von Antisemitismus und antisemitischer Gewalt, betonen sie. Die Meinungsfreiheit könne aber nur durch ein allgemeines Gesetz eingeschränkt werden, nicht durch das Verbot einer bestimmten Meinung, wie es der Entwurf vorsehe.
Der scheidende Antisemitismusbeauftragte Klein indes lobt den Gesetzesvorstoß. Aufrufe wie "Tod Israel!" auf Demonstrationen seien gerade in Deutschland unerträglich, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur.
Hessen will dafür sorgen, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet wird. Laut dem Justizministerium in Wiesbaden ist es bislang nicht strafbar, das Existenzrecht Israels zu leugnen. Einschlägige Parolen könnten daher nur verfolgt werden, sofern sie Straftaten billigten oder Losungen der Terrororganisation Hamas übernähmen, etwa "From the river to the sea". Das neue Gesetz soll greifen, wenn zum Beispiel jemand auf einer Demonstration eine Landkarte des Nahen Ostens zeigt, auf der Israel durchgestrichen ist.
Diese Nachricht wurde am 08.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
