
Die Formulierungen seien teilweise veraltet. Zudem gebe es Unsicherheit, inwieweit eine politische Aktivität die Gemeinnützigkeit gefährden könne. (Das vollständige Interview als PDF)
Mehr als 100 Vereine und Stiftungen hatten sich gestern an Bundeskanzler Scholz gewandt. Finanzbehörden drohten ihnen mit dem Verlust des gemeinnützigen Status, weil ihr Einsatz für Grundrechte als "einseitig" beanstandet werde - etwa wenn sie zu Demonstrationen gegen Rechtsradikalismus aufrufen. Die AfD hatte sich offenbar in manchen Fällen an die zuständigen Finanzämter gewandt. Laut Bundesfinanzhof sind Aktivitäten mit dem Ziel, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, nicht gemeinnützig.
Diese Nachricht wurde am 25.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.