Im World Wide Web nach Lust und Laune Musik und Videos für den Privatgebrauch herunterladen - das bleibt auch für französische Internetnutzer, die Internauten, weiterhin ein Traum. Das progressive Ansinnen der Parlamentarier haben die Senatoren vehement eingeschränkt. Und zudem einen abgestuften Strafenkatalog verabschiedet: wer mehr als eine eng begrenzte Zahl von Privatkopien aus dem Internet herunter lädt, dem drohen Bußgelder von 38 Euro aufwärts. Im Kulturministerium ist trotz mehrerer Anfragen niemand bereit, den aktuellen Text zu erläutern. Das Thema scheint zu heikel. Die sozialistische Senatorin Marie-Christine Blandin hält diesen Gesetzestext für zu repressiv. Und zudem für nicht umsetzbar:
"Ich sehe nicht, wie das laufen soll. Die Polizei führt eine Hausdurchsuchung bei einem Internauten durch und findet jetzt Musik, die er über eine Internet-Tauschbörse herunter geladen hat. Jetzt fängt die Polizei an, zu zählen, wie viele Musikstücke das sind, und droht dann mit diesem oder jenem Strafmaß. Es genügt, wenn sich jemand von einem Freund eine Tauschbörsensoftware ausleiht, um eine Schadenssumme bis zu 300.000 Euro präsentiert zu bekommen. Mit solchen Programmen arbeiten aber auch tagtäglich ganz brave Wissenschaftler, um ihre Arbeiten auszutauschen. Das kann also gar nicht funktionieren."
Das Herzstück der Gesetzesdebatte ist die so genannte Interoperabilitätsklausel. Laut der sollen x-beliebige Musiktitel- und Videos von jedem Abspiel- oder Software-System gelesen werden können, ungeachtet der individuellen Einschränkungen durch das so genannte Digitale Rechtemanagement, DRM. Im ursprünglichen Gesetzesplan hieß es, dass die DRM-Anbieter fürderhin ihren Quellkode im Internet veröffentlichen müssen. Das hätte das legale Knacken von Kopierkodes vergleichsweise einfach gemacht, somit den Schutz ad absurdum geführt. Für den amerikanischen Computergiganten Apple eine kaum verhüllte Kampfansage an sein iTunes-System, das gerade die Schallgrenze von einer Milliarde kostenpflichtig herunter geladener Musiktitel übersprungen hat.
Natürlich setzt auch iTunes auf DRM. Bei dem französischen Gesetzesplan handle es sich um, Zitat: "staatlich geförderte Piraterie", konterte das Unternehmen und setzte auf Gegenlobbying. Mit dem Ergebnis, dass die Senatoren in Paris die Gründung einer speziellen Kommission beschlossen haben. Die soll auf Anfrage die technischen Daten für Interoperabilität beschaffen. Für Interessierte, aber nicht für Privatpersonen. Ebenso soll sie bestimmen, wie viele Privatkopien ein Internaut ungestraft erstellen darf. Kein anderes Land in Europa geht so weit wie Frankreich bei dem Wunsch, den Kopierschutz zu sprengen. Dennoch ist Jean-Baptiste Soufron gegen die Einrichtung der Kommission. Soufron gehört zum Verein Audionautes, in dem 6.000 Schüler, Studenten, Künstler laut Eigenwerbung Front machen gegen die ausbeuterischen Praktiken der Musikindustrie im Internet. Beispielsweise mit Rechtsbeistand für Internauten, erläutert Jean-Baptiste Soufron:
"Wenn Sie heute in Frankreich wegen Piraterie angeklagt sind, können Sie sich vor Gericht in einem klassischen Verfahren mit einem Anwalt dagegen verteidigen. Wenn der neue Gesetzestext aber so in Kraft tritt, entscheidet kein ordentliches Gericht mehr über Sie, sondern eine Kommission, die undurchschaubar bleibt. Und das ist nicht gesund für die Demokratie."
Die europäischen Staaten, die die EU-Direktive zum Urheberrecht schon ins Landesrecht übertragen haben, setzen, mit Ausnahme von Griechenland, längst nicht auf einen solch repressiven Kurs wie Frankreich, erklärt Jean-Baptiste Soufron:
"In Spanien ist es mittlerweile erlaubt, auch urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Internet herunter zu laden, sofern es nicht-kommerziellen Zwecken dient, man also nicht daran verdient. Ein erster Hoffnungsschimmer. Mal sehen, wie Deutschland die Urheberrechtsnovelle verabschiedet. Ich halte es jedenfalls für gut, dass im deutschen Gesetzesplan konkret verankert ist, dass die Urheber Recht auf Vergütung haben, und zwar auf allen neuen Märkten, die derzeit entstehen – sei es beim Internet-Zugang, beim Datenaustausch, bei tragbaren Speichern wie mp3-Playern und so weiter."
Beim aktuellen Gesetzesplan in Frankreich, so sagen die Kritiker, bleiben ebenso die Rechte der Urheber auf angemessene Vergütung auf der Strecke wie auch die Wünsche der Internauten nach mehr freier, also kostenloser Kultur.
"Ich sehe nicht, wie das laufen soll. Die Polizei führt eine Hausdurchsuchung bei einem Internauten durch und findet jetzt Musik, die er über eine Internet-Tauschbörse herunter geladen hat. Jetzt fängt die Polizei an, zu zählen, wie viele Musikstücke das sind, und droht dann mit diesem oder jenem Strafmaß. Es genügt, wenn sich jemand von einem Freund eine Tauschbörsensoftware ausleiht, um eine Schadenssumme bis zu 300.000 Euro präsentiert zu bekommen. Mit solchen Programmen arbeiten aber auch tagtäglich ganz brave Wissenschaftler, um ihre Arbeiten auszutauschen. Das kann also gar nicht funktionieren."
Das Herzstück der Gesetzesdebatte ist die so genannte Interoperabilitätsklausel. Laut der sollen x-beliebige Musiktitel- und Videos von jedem Abspiel- oder Software-System gelesen werden können, ungeachtet der individuellen Einschränkungen durch das so genannte Digitale Rechtemanagement, DRM. Im ursprünglichen Gesetzesplan hieß es, dass die DRM-Anbieter fürderhin ihren Quellkode im Internet veröffentlichen müssen. Das hätte das legale Knacken von Kopierkodes vergleichsweise einfach gemacht, somit den Schutz ad absurdum geführt. Für den amerikanischen Computergiganten Apple eine kaum verhüllte Kampfansage an sein iTunes-System, das gerade die Schallgrenze von einer Milliarde kostenpflichtig herunter geladener Musiktitel übersprungen hat.
Natürlich setzt auch iTunes auf DRM. Bei dem französischen Gesetzesplan handle es sich um, Zitat: "staatlich geförderte Piraterie", konterte das Unternehmen und setzte auf Gegenlobbying. Mit dem Ergebnis, dass die Senatoren in Paris die Gründung einer speziellen Kommission beschlossen haben. Die soll auf Anfrage die technischen Daten für Interoperabilität beschaffen. Für Interessierte, aber nicht für Privatpersonen. Ebenso soll sie bestimmen, wie viele Privatkopien ein Internaut ungestraft erstellen darf. Kein anderes Land in Europa geht so weit wie Frankreich bei dem Wunsch, den Kopierschutz zu sprengen. Dennoch ist Jean-Baptiste Soufron gegen die Einrichtung der Kommission. Soufron gehört zum Verein Audionautes, in dem 6.000 Schüler, Studenten, Künstler laut Eigenwerbung Front machen gegen die ausbeuterischen Praktiken der Musikindustrie im Internet. Beispielsweise mit Rechtsbeistand für Internauten, erläutert Jean-Baptiste Soufron:
"Wenn Sie heute in Frankreich wegen Piraterie angeklagt sind, können Sie sich vor Gericht in einem klassischen Verfahren mit einem Anwalt dagegen verteidigen. Wenn der neue Gesetzestext aber so in Kraft tritt, entscheidet kein ordentliches Gericht mehr über Sie, sondern eine Kommission, die undurchschaubar bleibt. Und das ist nicht gesund für die Demokratie."
Die europäischen Staaten, die die EU-Direktive zum Urheberrecht schon ins Landesrecht übertragen haben, setzen, mit Ausnahme von Griechenland, längst nicht auf einen solch repressiven Kurs wie Frankreich, erklärt Jean-Baptiste Soufron:
"In Spanien ist es mittlerweile erlaubt, auch urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Internet herunter zu laden, sofern es nicht-kommerziellen Zwecken dient, man also nicht daran verdient. Ein erster Hoffnungsschimmer. Mal sehen, wie Deutschland die Urheberrechtsnovelle verabschiedet. Ich halte es jedenfalls für gut, dass im deutschen Gesetzesplan konkret verankert ist, dass die Urheber Recht auf Vergütung haben, und zwar auf allen neuen Märkten, die derzeit entstehen – sei es beim Internet-Zugang, beim Datenaustausch, bei tragbaren Speichern wie mp3-Playern und so weiter."
Beim aktuellen Gesetzesplan in Frankreich, so sagen die Kritiker, bleiben ebenso die Rechte der Urheber auf angemessene Vergütung auf der Strecke wie auch die Wünsche der Internauten nach mehr freier, also kostenloser Kultur.