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Licht aus, Energiesparen an

Ein Jahr nach dem Verbot von 100-Watt-Glühbirnen sind jetzt auch 75-Watt-Lampen verboten. Seit dem 1. September dürfen die Hersteller sie nicht mehr an Händler und Baumärkte liefern. Restposten dürfen aber verkauft und aufgebraucht werden.

Von Julia Lührs |
    Der Hintergrund: Glühlampen gelten als Stromfresser - sie wandeln nur fünf Prozent der verwendeten Energie tatsächlich in Licht um. Der Rest verpufft als unerwünschte Wärme. Deshalb hat die EU im Dezember 2008 beschlossen, die Glühbirne Schritt für Schritt vom Markt zu nehmen und sie bis 2012 durch Energiesparlampen zu ersetzen. Nächstes Jahr sollen Lampen mit mindestens 60 Watt vom Markt verschwinden und 2012 folgen dann die 25- und 40 Watt-Modelle. Durch die Umstellung will die EU den Stromverbrauch in Europa verringern.

    Denn Energiesparlampen arbeiten fünf Mal effektiver als Glühlampen. Verbraucher können damit ihre Beleuchtungs-Stromkosten um bis zu 80 Prozent senken.

    Die zweite Stufe des EU-Glühlampenausstiegs bringt aber auch umfassendere Verpackungsbestimmungen: So müssen die Lebensdauer, Lichtfarbe, Dimmbarkeit, der Wert einer vergleichbaren Glühbirne in Watt und der Quecksilbergehalt angegeben sein. Der deutlichste Hinweis auf eine sparsame Lampe ist aber nach wie vor das EU-Energielabel.

    Umgewöhnen muss sich der Verbraucher auch bei der Angabe für die Helligkeit: Der Richtwert einer Energiesparlampe ist nicht mehr die Watt-, sondern die Lumen-Angabe. Je mehr Lumen eine Lampe hat, desto heller ist sie.

    Energiesparlampen sind aber keineswegs ökologisch unumstritten: Sie enthalten Quecksilber und dürfen deshalb nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher müssen sie zu kommunalen Sammelstellen bringen, denn es gibt bisher keine Rückgabepflicht von Altlampen im Handel.