Demnach gilt die Sperre für die Einzeletats aller Ministerien im laufenden Jahr. Ausgenommen sind Verfassungsorgane wie Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht. Begründet wird der Schritt in dem Schreiben damit, dass "weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre" vermieden werden sollten. Ausnahmen könne es allenfalls in besonderen Einzelfällen geben. Vom Finanzministerium gab es laut Reuters zunächst keine Stellungnahme.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds der Bundesregierung am Mittwoch hatte Finanzminister Lindner eine Haushaltssperre nur für dieses sogenannte Sondervermögen verfügen lassen.
Diese Nachricht wurde am 21.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.