Entscheidung zur AfD-Einstufung
Linke hält an Verbotsverfahren fest, Grüne fordern Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Ungeachtet der Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln wonach die AfD vorerst nicht als rechtsextermistisch eingestuft werden darf, steht die Forderung nach einem Parteiverbotsverfahren weiter im Raum.

    Konstantin von Notz blickt ernst in die Kamera.
    Der Innenpolitiker Konstantin von Notz (Büendnis 90 / Die Gruenen) (imago / Rainer Unkel)
    Der Grünen-Innenpolitiker von Notz warb im Deutschlandfunk für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um Informationen der Behörden über die AfD zu sammeln. Auch müssten Erkenntnisse der Nachrichtendienste einfließen. Die Linken-Politikerin Bünger sagte der Deutschen Presse-Agentur, von der AfD gehe eine politische und gesellschaftliche Gefahr aus. Auch die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Wegge, hält eine Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht für geboten. Bundesinnenminister Dobrindt erklärte, man müsse sich nun auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren. Bis dahin werde die AfD weiter als Verdachtsfall beobachtet.
    Partei-Chefin Weidel begrüßte hingegen die Kölner Gerichtsentscheidung und sprach von einem großen Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und den Rechtsstaat.
    Diese Nachricht wurde am 26.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.