
Der Bundesgerichtshof bestätigte einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden. Die Bundesrichter erklärten, die Verurteilte habe eine günstige Prognose, sich in Freiheit zu bewähren. Sie habe sich von ihrer Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt und sich während der Inhaftierung ordnungsgemäß verhalten.
Lina E. war vor drei Jahren unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass sie an gewaltsamen und teils lebensbedrohlichen Angriffen auf mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Drei Mittäter wurden ebenfalls zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Im Februar war in Ungarn die deutsche non-binäre Person Maja T. wegen tätlichen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextreme in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Diese Nachricht wurde am 27.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
