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Linkspartei
Verfassungsschutz muss Gysis Akte löschen

Im Streit über ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz hat die Linkspartei einen Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz sämtliche Dateien und Akten über ihren Fraktionschef Gregor Gysi löschen muss.

    Gregor Gysis Akte beim Verfassungsschutz muss gelöscht werden
    Gregor Gysis Akte beim Verfassungsschutz muss gelöscht werden (afp / Clemens Bilan)
    Das berichtet die "Leipziger Volkszeitung". Demnach muss der Verfassungsschutz sämtliche Erkenntnisse über Gysi aus seinen Dateien und Akten tilgen. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sei in einem abschließenden sogenannten Anerkenntnisurteil des Verwaltungsgerichts Köln aufgegeben worden, alle gespeicherten Daten über Gysi zu löschen. Zudem sei "die Personenakte des Klägers zu vernichten".
    Gysi: "Verfassungsschutz hat verloren"
    "Der Verfassungsschutz hat auf ganzer Linie verloren", sagte Gysi der Zeitung. Zugleich forderte er: "Der Verfassungsschutz muss die Beobachtung der Linken im Bund und in allen Ländern endlich komplett einstellen, diese Kontrolle, Beobachtung, Überwachung gegen eine demokratische Partei ist der Bundesrepublik mehr als unwürdig."
    Die Linkspartei, hervorgegangen unter anderem aus der SED-Nachfolgepartei PDS, wehrt sich seit Jahren gegen die Überwachung von Politikern aus ihren Reihen durch den deutschen Inlandsgeheimdienst. Im Oktober vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht die Überwachung des Linkenpolitikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz verboten.
    (nch/swe)