nur eine Handvoll an ein wissenschaftliches Fachpublikum wendet, dokumentieren den wachsenden Informationsbedarf der Bevölkerung.
Einen soliden Überblick über die zahlreichen Facetten des Themas bietet der Sammelband Sterben in Würde. Die in ihm versammelten Beiträge basieren zum Teil auf Vorträgen, die
auf einem gleichnamigen Symposium gehalten wurden, das die "Christdemokraten für das Leben" (CDL) gemeinsam mit der Konrad-Adenauer-Stiftung Anfang des Jahres in Berlin veranstalteten.
Gegliedert ist der Band, der von Rainer Beckmann, Mitglied der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" des Deutschen Bundestags, gemeinsam mit der CDL-Bundesvorsitzenden Mechthild Löhr und deren Stellvertreterin Julia Schätzle herausgegeben wird, in fünf Teile. Während der erste die gesellschaftspolitischen Auswirkungen der Tötung auf Verlangen in den Blick nimmt, reflektiert der zweite die medizinischen Aspekte.
Im dritten und vierten Teil unterziehen Philosophen, Theologen und Juristen die Euthanasie einer ethischen, moralischen und rechtlichen Bewertung. Abschließend wird die Entwicklung betrachtet, welche die Praxis der Euthanasie in den Niederlanden, Belgien und der Schweiz genommen hat.
Aus dem Reigen namhafter Autoren, die sich in diesem Band ein Stelldichein geben, stechen die Beiträge des Osnabrücker Sozialethikers Manfred Spieker und des Stuttgarter Philosophen Robert Spaemann besonders hervor. So zeigt etwa Spieker, dass die Vorstellung, die ‚Tötung auf Verlangen’, werde nur bei Vorliegen eines beharrlichen, freiwilligen und wohlüberlegten Wunsches des Patienten vorgenommen, pure Illusion ist. Unter Berufung auf mehrere Studien stellt er fest:
In den Niederlanden waren 2001 circa 3.700 der rund 140.000 Todesfälle auf Euthanasie zurückzuführen. In rund 25 Prozent dieser Fälle erfolgte die Euthanasie ohne Einwilligung des Patienten. In circa 50 Prozent der Fälle unterblieb auch die obligatorische Meldung der Euthanasie an die zuständige regionale Kontrollkommission. Dies wiederum setzt eine wahrheitswidrige Angabe der Todesursache, mithin eine Fälschung des Totenscheins voraus.
Damit nicht genug: In 648 Fällen mussten Ärzte noch einmal Hand angelegen, weil der erste Tötungsversuch wegen unzureichender Wirkung der tödlichen Medikation misslang. Auf Grund dieser und anderer verbürgter Tatsachen kommt Spieker schließlich zu dem Schluss:
... dass Euthanasie nicht Hilfe für Schwerkranke, sondern Instrument einer unblutigen Entsorgung der Leidenden, nicht Zuwendung zum Sterbenden, sondern Verweigerung des medizinischen und pflegerischen Beistandes ist.
Der Philosoph Robert Spaemann arbeitet in seinem Beitrag auch die Gründe für die Renaissance des Euthanasiegedankens in Deutschland heraus. Neben dem Streben des Menschen nach absoluter Autonomie seien dies vor allem die Kostenexplosion im Gesundheitswesen und die Verlängerung des Lebens um jeden Preis:
Es ist ja wahr, dass das Sterben in unserem Land seit langem menschenunwürdig geworden ist. Es findet immer häufiger in Kliniken statt, also in Häusern, die eigentlich nicht fürs Sterben, sondern fürs Geheiltwerden da sind. In der Klinik wird naturgemäß ständig gegen den Tod gekämpft. Nachdem kranke oder alte Menschen auf alle Art zum Leben gezwungen wurden, bleibt ihnen keine Zeit und kein angemessener Raum mehr, das ,Zeitliche zu segnen’. Sterberituale verkümmern. Angehörige verdrücken sich, wenn es ernst wird.
Durch all dies degeneriere das Sterben zum bloßen Verenden, wachse die stumme Angst vor dem Tod. Spaemann prognostiziert, dass sich der Widerstand gegen die Versuchung der Euthanasie nur durchhalten lasse, wenn er diesen Tatsachen Rechnung trage und auf sie eine alternative Antwort geben könnte. Eine solche erblickt der Philosoph im Behandlungsverzicht:
Das ärztliche Berufsethos muss angesichts der ständig wachsenden Möglichkeiten der Medizin Kriterien der Normalität entwickeln. Kriterien für das, was wir jedem Menschen und gerade den kranken und alten an Zuwendung, an Pflege, an medizinischer Grundversorgung schulden und was stattdessen abhängig gemacht werden muss von Alter, Heilungsaussicht und persönlichen Umständen. Wer jeden Verzicht auf den Einsatz der äußersten Mittel als Tötung durch Unterlassen brandmarkt, der bereitet - und zwar oft absichtlich - den Weg für das aktive Umbringen. Die Hospizbewegung, nicht die Euthanasiebewegung, ist die menschenwürdige Antwort auf unsere Situation. Wo Sterben nicht als Teil des Lebens verstanden und kultiviert wird, da beginnt die Zivilisation des Todes.
Über die praktische Ausgestaltung einer solchen ‚Zivilisation des Todes’ macht sich eine Dissertation Gedanken, die unter dem Titel Recht auf Sterben? als Band 84 der Frankfurter kriminalwissenschaftlichen Studien erschienen ist. Die Autorin Elena Fischer, die ihre Arbeit als einen Beitrag zur Reformdiskussion der Sterbehilfe in Deutschland versteht, plädiert darin für die Übertragung des niederländischen Modells in deutsches Recht.
Sieht man von der Fleißarbeit ab, die auf rund 500 Seiten dokumentiert wird, und die außer dem Status quo der rechtlichen Regelungen in den Niederlanden und in Deutschland auch die Positionen der Parteien, der Kirchen und der Bundesärztekammer, der Hospizbewegung sowie ihrer Gegenspieler, der Sterbehilfeorganisation, auflistet, dann stellt das Werk, das - man höre und staune - mit dem Deutsch-niederländischen Juristenpreis ausgezeichnet wurde, eine einzige Zumutung dar.
So räumt Fischer etwa nicht nur ein, dass Ärzte die geltenden Gesetze, mit denen der niederländische Staat die ‚Tötung auf Verlagen’ regelt, regelmäßig überträten und die Regierung diese Gesetzesverstöße dulde. Die Juristin lobt dies sogar ausdrücklich:
"Diese Heran- und Vorgehensweise ist offen und ehrlich, da eben keine Tabus um jeden Preis aufrechterhalten werden, die entgegen einer eindeutigen Gesetzeslage und durch die Politik getätigten Verlautbarungen gesellschaftlich anerkannt und gebrochen werden.
Für Fischer, die die Giftspritze ebenso befürwortet wie die Früheuthanasie Neugeborener, kommt dem Recht vor allem die Funktion zu, vorhandene Wünsche zu legitimieren. Gesetze sollen den Bürgern offenbar nicht mehr das ‚gut sein’ erleichtern, sondern ein bloßes sich ‚gut fühlen’ ermöglichen. Sie schreibt:
Aufgabe des Rechts ist es, Lösungen und Kategorien zu finden, in denen eine größtmögliche Zahl von Rechtsanwendern ihre diesbezüglichen Vorstellungen verwirklichen kann, ohne dabei elementare Rechtsgrundsätze zu verletzen.
Gegen diese von Fischer und vielen anderen heute präferierte ‚Verwaltung des zugeteilten Todes’ hat der Leiter des Zentrums für Psychiatrie am Klinikum der Universität Bochum, Theo Payk, eine lesenswerte Streitschrift verfasst. In seinem bei Reclam erschienenen Buch Töten aus Mitleid? Über das Recht und die Pflicht zu sterben beleuchtet er den Umgang mit der Euthanasie in verschiedenen Kulturen, von der Antike bis zur Gegenwart. Payks Fazit:
Die Achtung des Lebens, erkennbar an dessen Pflege und Erhaltung, stellt eine höchstrangige Errungenschaft menschlicher Zivilisation und Kultur dar. Die offenbar genetisch programmierte Tötungshemmung gegenüber Artgenossen wurde als Tötungsverbot festgeschriebener Bestandteil bereits früher Hochkulturen; am bekanntesten das ‚Du sollst nicht töten’ als fünftes Gebot im Dekalog. Selbst Tieren ist das Töten - außerhalb von Selbstverteidigung und Arterhaltung - fremd.
Ausführlich beschäftigt sich der Autor mit dem Sozialdarwinismus und der Eugenik, in denen er die entscheidenden Schrittmacher für die Vernichtungspolitik der Nazis erblickt:
Ein durch jahrzehntelange öffentliche Propaganda pervertiertes biologistisches Denken lieferte am Ende auf der Grundlage von Antisemitismus, Rassenwahn und Züchtung das Modell einer ‚Volksgesundheit’ durch Ausrottung als ‚minderwertig’ deklarierter Personen.
Gegen die Wiederkehr solchen Denkens, die gegenwärtig mit dem Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht des Menschen nur mühsam bemänteltet wird, hilft laut Payk nur
der qualitative und quantitative Ausbau der Schmerzbehandlung. Die so genannte Palliativmedizin, die vor allem in Hospizen verwirklicht werde, könne den Menschen sowohl die Angst vor einem unwürdigen Sterben in Schmerz und Einsamkeit nehmen als auch zu einer Entschärfung der Euthanasiedebatte beitragen.
Ob Deutschland, das in dieser Hinsicht immer noch ein Entwicklungsland darstellt, diese Herausforderung annimmt, scheint derzeit völlig offen.
Rainer Beckmann / Mechthild Löhr (Hg.)
Sterben in Würde. Beiträge zur Debatte über Sterbehilfe
Sinus-Verlag, 304 S., EUR 14, 80
Elena Fischer
Recht auf Sterben?! Ein Beitrag zur Reformdiskussion der Sterbehilfe in Deutschland
Verlag Peter Lang, 498 S., EUR 79,50
Theo Payk
Töten aus Mitleid? Über das Recht und die Pflicht zu sterben
Reclam Leipzig, 247 S., EUR 9,90
Einen soliden Überblick über die zahlreichen Facetten des Themas bietet der Sammelband Sterben in Würde. Die in ihm versammelten Beiträge basieren zum Teil auf Vorträgen, die
auf einem gleichnamigen Symposium gehalten wurden, das die "Christdemokraten für das Leben" (CDL) gemeinsam mit der Konrad-Adenauer-Stiftung Anfang des Jahres in Berlin veranstalteten.
Gegliedert ist der Band, der von Rainer Beckmann, Mitglied der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" des Deutschen Bundestags, gemeinsam mit der CDL-Bundesvorsitzenden Mechthild Löhr und deren Stellvertreterin Julia Schätzle herausgegeben wird, in fünf Teile. Während der erste die gesellschaftspolitischen Auswirkungen der Tötung auf Verlangen in den Blick nimmt, reflektiert der zweite die medizinischen Aspekte.
Im dritten und vierten Teil unterziehen Philosophen, Theologen und Juristen die Euthanasie einer ethischen, moralischen und rechtlichen Bewertung. Abschließend wird die Entwicklung betrachtet, welche die Praxis der Euthanasie in den Niederlanden, Belgien und der Schweiz genommen hat.
Aus dem Reigen namhafter Autoren, die sich in diesem Band ein Stelldichein geben, stechen die Beiträge des Osnabrücker Sozialethikers Manfred Spieker und des Stuttgarter Philosophen Robert Spaemann besonders hervor. So zeigt etwa Spieker, dass die Vorstellung, die ‚Tötung auf Verlangen’, werde nur bei Vorliegen eines beharrlichen, freiwilligen und wohlüberlegten Wunsches des Patienten vorgenommen, pure Illusion ist. Unter Berufung auf mehrere Studien stellt er fest:
In den Niederlanden waren 2001 circa 3.700 der rund 140.000 Todesfälle auf Euthanasie zurückzuführen. In rund 25 Prozent dieser Fälle erfolgte die Euthanasie ohne Einwilligung des Patienten. In circa 50 Prozent der Fälle unterblieb auch die obligatorische Meldung der Euthanasie an die zuständige regionale Kontrollkommission. Dies wiederum setzt eine wahrheitswidrige Angabe der Todesursache, mithin eine Fälschung des Totenscheins voraus.
Damit nicht genug: In 648 Fällen mussten Ärzte noch einmal Hand angelegen, weil der erste Tötungsversuch wegen unzureichender Wirkung der tödlichen Medikation misslang. Auf Grund dieser und anderer verbürgter Tatsachen kommt Spieker schließlich zu dem Schluss:
... dass Euthanasie nicht Hilfe für Schwerkranke, sondern Instrument einer unblutigen Entsorgung der Leidenden, nicht Zuwendung zum Sterbenden, sondern Verweigerung des medizinischen und pflegerischen Beistandes ist.
Der Philosoph Robert Spaemann arbeitet in seinem Beitrag auch die Gründe für die Renaissance des Euthanasiegedankens in Deutschland heraus. Neben dem Streben des Menschen nach absoluter Autonomie seien dies vor allem die Kostenexplosion im Gesundheitswesen und die Verlängerung des Lebens um jeden Preis:
Es ist ja wahr, dass das Sterben in unserem Land seit langem menschenunwürdig geworden ist. Es findet immer häufiger in Kliniken statt, also in Häusern, die eigentlich nicht fürs Sterben, sondern fürs Geheiltwerden da sind. In der Klinik wird naturgemäß ständig gegen den Tod gekämpft. Nachdem kranke oder alte Menschen auf alle Art zum Leben gezwungen wurden, bleibt ihnen keine Zeit und kein angemessener Raum mehr, das ,Zeitliche zu segnen’. Sterberituale verkümmern. Angehörige verdrücken sich, wenn es ernst wird.
Durch all dies degeneriere das Sterben zum bloßen Verenden, wachse die stumme Angst vor dem Tod. Spaemann prognostiziert, dass sich der Widerstand gegen die Versuchung der Euthanasie nur durchhalten lasse, wenn er diesen Tatsachen Rechnung trage und auf sie eine alternative Antwort geben könnte. Eine solche erblickt der Philosoph im Behandlungsverzicht:
Das ärztliche Berufsethos muss angesichts der ständig wachsenden Möglichkeiten der Medizin Kriterien der Normalität entwickeln. Kriterien für das, was wir jedem Menschen und gerade den kranken und alten an Zuwendung, an Pflege, an medizinischer Grundversorgung schulden und was stattdessen abhängig gemacht werden muss von Alter, Heilungsaussicht und persönlichen Umständen. Wer jeden Verzicht auf den Einsatz der äußersten Mittel als Tötung durch Unterlassen brandmarkt, der bereitet - und zwar oft absichtlich - den Weg für das aktive Umbringen. Die Hospizbewegung, nicht die Euthanasiebewegung, ist die menschenwürdige Antwort auf unsere Situation. Wo Sterben nicht als Teil des Lebens verstanden und kultiviert wird, da beginnt die Zivilisation des Todes.
Über die praktische Ausgestaltung einer solchen ‚Zivilisation des Todes’ macht sich eine Dissertation Gedanken, die unter dem Titel Recht auf Sterben? als Band 84 der Frankfurter kriminalwissenschaftlichen Studien erschienen ist. Die Autorin Elena Fischer, die ihre Arbeit als einen Beitrag zur Reformdiskussion der Sterbehilfe in Deutschland versteht, plädiert darin für die Übertragung des niederländischen Modells in deutsches Recht.
Sieht man von der Fleißarbeit ab, die auf rund 500 Seiten dokumentiert wird, und die außer dem Status quo der rechtlichen Regelungen in den Niederlanden und in Deutschland auch die Positionen der Parteien, der Kirchen und der Bundesärztekammer, der Hospizbewegung sowie ihrer Gegenspieler, der Sterbehilfeorganisation, auflistet, dann stellt das Werk, das - man höre und staune - mit dem Deutsch-niederländischen Juristenpreis ausgezeichnet wurde, eine einzige Zumutung dar.
So räumt Fischer etwa nicht nur ein, dass Ärzte die geltenden Gesetze, mit denen der niederländische Staat die ‚Tötung auf Verlagen’ regelt, regelmäßig überträten und die Regierung diese Gesetzesverstöße dulde. Die Juristin lobt dies sogar ausdrücklich:
"Diese Heran- und Vorgehensweise ist offen und ehrlich, da eben keine Tabus um jeden Preis aufrechterhalten werden, die entgegen einer eindeutigen Gesetzeslage und durch die Politik getätigten Verlautbarungen gesellschaftlich anerkannt und gebrochen werden.
Für Fischer, die die Giftspritze ebenso befürwortet wie die Früheuthanasie Neugeborener, kommt dem Recht vor allem die Funktion zu, vorhandene Wünsche zu legitimieren. Gesetze sollen den Bürgern offenbar nicht mehr das ‚gut sein’ erleichtern, sondern ein bloßes sich ‚gut fühlen’ ermöglichen. Sie schreibt:
Aufgabe des Rechts ist es, Lösungen und Kategorien zu finden, in denen eine größtmögliche Zahl von Rechtsanwendern ihre diesbezüglichen Vorstellungen verwirklichen kann, ohne dabei elementare Rechtsgrundsätze zu verletzen.
Gegen diese von Fischer und vielen anderen heute präferierte ‚Verwaltung des zugeteilten Todes’ hat der Leiter des Zentrums für Psychiatrie am Klinikum der Universität Bochum, Theo Payk, eine lesenswerte Streitschrift verfasst. In seinem bei Reclam erschienenen Buch Töten aus Mitleid? Über das Recht und die Pflicht zu sterben beleuchtet er den Umgang mit der Euthanasie in verschiedenen Kulturen, von der Antike bis zur Gegenwart. Payks Fazit:
Die Achtung des Lebens, erkennbar an dessen Pflege und Erhaltung, stellt eine höchstrangige Errungenschaft menschlicher Zivilisation und Kultur dar. Die offenbar genetisch programmierte Tötungshemmung gegenüber Artgenossen wurde als Tötungsverbot festgeschriebener Bestandteil bereits früher Hochkulturen; am bekanntesten das ‚Du sollst nicht töten’ als fünftes Gebot im Dekalog. Selbst Tieren ist das Töten - außerhalb von Selbstverteidigung und Arterhaltung - fremd.
Ausführlich beschäftigt sich der Autor mit dem Sozialdarwinismus und der Eugenik, in denen er die entscheidenden Schrittmacher für die Vernichtungspolitik der Nazis erblickt:
Ein durch jahrzehntelange öffentliche Propaganda pervertiertes biologistisches Denken lieferte am Ende auf der Grundlage von Antisemitismus, Rassenwahn und Züchtung das Modell einer ‚Volksgesundheit’ durch Ausrottung als ‚minderwertig’ deklarierter Personen.
Gegen die Wiederkehr solchen Denkens, die gegenwärtig mit dem Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht des Menschen nur mühsam bemänteltet wird, hilft laut Payk nur
der qualitative und quantitative Ausbau der Schmerzbehandlung. Die so genannte Palliativmedizin, die vor allem in Hospizen verwirklicht werde, könne den Menschen sowohl die Angst vor einem unwürdigen Sterben in Schmerz und Einsamkeit nehmen als auch zu einer Entschärfung der Euthanasiedebatte beitragen.
Ob Deutschland, das in dieser Hinsicht immer noch ein Entwicklungsland darstellt, diese Herausforderung annimmt, scheint derzeit völlig offen.
Rainer Beckmann / Mechthild Löhr (Hg.)
Sterben in Würde. Beiträge zur Debatte über Sterbehilfe
Sinus-Verlag, 304 S., EUR 14, 80
Elena Fischer
Recht auf Sterben?! Ein Beitrag zur Reformdiskussion der Sterbehilfe in Deutschland
Verlag Peter Lang, 498 S., EUR 79,50
Theo Payk
Töten aus Mitleid? Über das Recht und die Pflicht zu sterben
Reclam Leipzig, 247 S., EUR 9,90