Das Thema wurde monatelang heiß diskutiert. Der Arzt Andreas Franke, der die Behandlungen durchgeführt hatte, wies jede Schuld von sich, die Staatsanwaltschaft Erfurt stellte die Ermittlungen gegen ihn ein. Auch das Deutsche Sportschiedsgericht hat in bisher zwei Fällen von Strafen bei betroffenen Sportlern abgesehen, weil diese persönlich keine Schuld treffe. Staatsanwaltschaft und Sportschiedsgericht sagten aber dennoch, dass es sich sportrechtlich um objektive Regelverstöße gehandelt habe. Arne Ljungqvist erklärte jetzt am Rande der Stockholmer Konferenz, dass vor kurzem im WADA-Wissenschaftskomitee angesichts der öffentlichen Diskussionen noch einmal ein interner abschließender Abstimmungsprozess stattgefunden habe.
"Die Meinung war jetzt im Wissenschaftskomitee sehr klar, dass die Blutbestrahlung verboten war, schon seit 2002 und davor. Wir haben das im Komitee besprochen, weil das ja schon eine Angelegenheit war, die sich einige Monate, ja fast Jahre hinzog. Die Situation wurde nun klargestellt. Aus Sicht der WADA ist das jetzt ein abgeschlossener Fall. Die Methode war verboten. Das ist eine endgültige Bewertung."
Gestern hatte WADA-Generaldirektor David Howman bereits gegenüber dem Deutschlandfunk erklärt, dass die WADA alle Entscheidungen zur Causa Erfurt überprüfen werde und sich Einsprüche vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS vorbehält. In Kürze soll ein weiterer Einzelfall eines betroffenen Sportlers vom Deutschen Sportschiedsgericht entschieden werden.
"Die Meinung war jetzt im Wissenschaftskomitee sehr klar, dass die Blutbestrahlung verboten war, schon seit 2002 und davor. Wir haben das im Komitee besprochen, weil das ja schon eine Angelegenheit war, die sich einige Monate, ja fast Jahre hinzog. Die Situation wurde nun klargestellt. Aus Sicht der WADA ist das jetzt ein abgeschlossener Fall. Die Methode war verboten. Das ist eine endgültige Bewertung."
Gestern hatte WADA-Generaldirektor David Howman bereits gegenüber dem Deutschlandfunk erklärt, dass die WADA alle Entscheidungen zur Causa Erfurt überprüfen werde und sich Einsprüche vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS vorbehält. In Kürze soll ein weiterer Einzelfall eines betroffenen Sportlers vom Deutschen Sportschiedsgericht entschieden werden.