
Neben einer Grundförderung von 30 Prozent sollen für bestimmte Bevölkerungsgruppen Zuschüsse von bis zu 50 Prozent möglich werden. Das beschloss das Bundeskabinett am Vormittag zusammen mit der Novellierung des Gebäude-Energiegesetzes. Demnach soll der Einbau von Öl- und Gasheizungen ab dem kommenden Jahr nur noch in Ausnahmefällen gestattet sein - etwa für Sozialhilfe-Empfänger oder über 80-Jährige.
Die Umweltorganisation Greenpeace lobte die Pläne als Meilenstein für den Klimaschutz. Unions-Fraktionsvize Spahn kritisierte, dass auf Mieter und Immobilienbesitzer hohe Kosten zukämen und die benötigten Handwerker gar nicht verfügbar seien. Der Sozialverband VdK erhob den Vorwurf, durch die pauschale Förderung würden Millionäre mit mehreren Häusern gleichermaßen unterstützt. Bundesfinanzminister Lindner teilte mit, er erwarte, dass noch Änderungen vorgenommen werden, um Bedenken im Hinblick auf Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit auszuräumen. Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz hatten die Pläne vorgestellt. Geywitz versicherte, durch großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen sei niemand gezwungen, sein Haus zu verkaufen. Habeck kritisierte, bei der geplanten zusätzlichen finanziellen Unterstützung sei eine Verständigung innerhalb der Koalition auf eine Einkommensprüfung nicht möglich gewesen.
Diese Nachricht wurde am 19.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.