Interessenkonflikt bei Wolfram Weimer?
Lobbycontrol fordert klarere Regeln für Regierungsmitglieder

Die Initiative Lobbycontrol hat sich für eine Überarbeitung der Regeln für die Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen bei Mitgliedern der Bundesregierung ausgesprochen. Es könne nicht sein, dass Bundestagsmitglieder strenger behandelt würden als Regierungsmitglieder, sagte Lobbycontrol-Sprecher Timo Lange im Deutschlandfunk.

    Timo Lange vom Verein LobbyControl
    Timo Lange vom Verein LobbyControl (imago / Metodi Popow / M. Popow)
    Dies müsse geändert werden. Während die Parlamentsmitglieder Angaben zu beispielsweise Vermögen, Aktienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen machen müssten, hätten Regierungsmitglieder ohne Bundestagsmandat nicht die Pflicht, dies offen zu legen.
    Dies sei auch bei Kultur- und Medienstaatsminister Weimer der Fall gewesen. Weimer war in die Kritik geraten, nachdem bekannt wurde, dass bei einem von Weimars Unternehmen Weimer Media Group ausgerichteten "Ludwig-Erhard-Gipfel" Unternehmern gegen Bezahlung der Kontakt zu Bundesministern vermittelt wird.
    Weimer erklärte, dass er bei Amtsantritt sein Geschäftsführermandat niedergelegt habe. Die Anteile übergab er für die Dauer seiner Dienstzeit inzwischen einem Treuhänder. Lobbycontrol-Sprecher Lange kritisierte, dass sich am Interessenkonflikt damit nichts geändert habe. Die Firma verbleibe weitgehend in den Händen von Weimers Frau, die Mitgesellschafterin ist. Die Distanz sei damit nicht sonderlich groß, die Einnahmen blieben in der Familie. Zwar gebe es keine Hinweise darauf, dass Weimer sein Amt für eigene Interessen genutzt hätte. Solche Konstellationen müssten aber von vornherein ausgeschlossen werden.
    Diese Nachricht wurde am 26.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.