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Lockerung des Kooperationsverbots
Bund darf Hochschulen unterstützen

Der Bundestag hat eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, durch die das sogenannte Kooperationsverbot gelockert wird. Eine große Mehrheit stimmte für die Änderung, die es dem Bund ermöglicht, dauerhaft in Hochschulprojekte zu investieren.

13.11.2014
    Eine Studentin sucht am 07.11.2012 ein Buch in der Bibliothek der Universität Hildesheim.
    Das Kooperationsverbot wird gelockert. (picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte)
    Der Bund kann sich in Zukunft stärker in die Hochschulpolitik einschalten. Bislang ging das nur in zeitlich oder thematisch begrenzten Projekten - etwa über den Hochschulpakt oder bei der Exzellenzinitiative. Im Schulbereich soll das Kooperationsverbot aber bestehen bleiben.
    Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hatte die Grundgesetzänderung (Artikel 91b) zuvor im Plenum verteidigt - damit werde eine Tür für eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Hochschulbereich aufgestoßen. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil sprach von Möglichkeiten, "die es historisch noch nie gab". Diese werde man entschlossen nutzen, etwa für den wissenschaftlichen Nachwuchs oder die Fortsetzung der Exzellenzinitiative.
    Kritik kam von der Opposition. Die Linken-Politikerin Rosemarie Hein erklärte, durch die Gesetzesänderung werde nichts anders oder besser. So bleibe etwa der gesamte Bereich der nichtakademischen Bildung außen vor.
    Für die Verfassungsänderung stimmten 482 von 592 Abgeordneten - damit war die notwendige Zweidrittel-Mehrheit erreicht. 54 Parlamentarier votierten dagegen, 56 enthielten sich. Nun muss am 19. Dezember noch der Bundesrat zustimmen.