Donnerstag, 28. März 2024

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Löschanträge
"Google muss jetzt bewerten"

Mit dem EuGH-Urteil zum Recht auf Vergessen muss Google Löschanträgen nachgehen. Damit sei das Unternehmen jetzt in der "Funktion eines Entscheiders", sagte "c't"-Journalist Jo Berger. Es müsse bewerten, ob ein Link für die Allgemeinheit notwendig sei oder nicht und somit gelöscht werden könne. Doch die Inhalte seien noch auffindbar, bloß nicht über die europäische Google-Version.

Jo Bager im Gespräch mit Stefan Römermann | 16.07.2014
    Das Google-Logo ist durch ein Brillenglas auf einem Bildschirm zu sehen.
    In den US-amerikanischen Ausgaben von Google seien die gelöschten Links weiter enthalten, so Bager. (dpa / Martin Gerten)
    Stefan Römermann: Mitte Mai, vor ziemlich genau zwei Monaten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Urteil zum sogenannten Recht auf Vergessen gefällt. Geklagt hatte ein Spanier, der sich über Suchtreffer zu seinem Namen geärgert hatte. Vor gut 15 Jahren ist sein Haus zwangsversteigert worden und das stand im Online-Archiv einer Tageszeitung. Und wer immer den Namen des Spaniers bei Google eingab, stieß noch Jahre später auf diesen Artikel. Der EuGH hat jetzt entschieden, dass Google in solchen Fällen auf Wunsch der Betroffenen Web-Seiten aus seinen Suchergebnissen herausfiltern muss. Inzwischen sind bei Google Zehntausende solcher Löschanträge eingegangen. Darüber möchte ich mich jetzt unterhalten mit meinem Kollegen Jo Bager, Internet-Experte beim Computermagazin "c't", der mir aus Hannover zugeschaltet ist.
    Herr Bager, Google hat ja ein spezielles Löschformular für diese Aktionen ins Netz gestellt. Was ist Ihr Eindruck, wie kompliziert ist das, wenn ich unliebsame Ergebnisse bei Google löschen möchte?
    Jo Bager: Aus dem Internet verschwinden sie ja nicht. Das ist ein Formular mit ein paar Feldern, das hat man schnell ausgefüllt, das ist nicht besonders kompliziert. Dann muss man warten und ein paar Wochen später kriegt man dann Bescheid, ist gelöscht worden oder ist nicht gelöscht worden.
    Römermann: Und wie gut funktioniert das? Wie gut und schnell läuft das?
    Bager: Es ist jetzt erst mal angelaufen. Es gibt da wohl die ersten Reibungsverluste und es zeigt sich, wie kompliziert das Ganze ist, dass man nicht einfach alles durchwinken kann, sondern dass Google jetzt in der Funktion eines Entscheiders ist. Google muss jetzt bewerten, ist dieser Link für die Allgemeinheit notwendig, oder ist er nicht notwendig und kann der gelöscht werden. Das geht jetzt nicht ohne Probleme ab.
    "Die eigentlichen Inhalte werden nicht gelöscht"
    Römermann: Google blendet ja in solchen Fällen bei den Suchergebnissen einen Hinweis ein, dass da eventuell doch irgendwo was gelöscht worden ist. Macht man denn nicht als Nutzer im Zweifelsfall vielleicht sogar noch Leute auf unangenehme Seiten aufmerksam, wenn man so einen Löschantrag ausfüllt?
    Bager: Na klar, und der Suchende kann dann einfach mal versuchen, die Suche, die jetzt zu solchen Ergebnissen geführt hat, in der US-amerikanischen Version von Google einzugeben, die die Ergebnisse ja nicht filtert, und dann findet er wahrscheinlich die entsprechenden Treffer.
    Römermann: Man kann das Gelöschte doch irgendwie wieder umgehen. Vielleicht beschreiben Sie es noch mal ein kleines bisschen ausführlicher. Was muss ich mir da vorstellen?
    Bager: Es werden ja nicht die eigentlichen Inhalte aus dem Netz gelöscht, sondern nur die Verweise darauf, und zwar auch nur in den europäischen Versionen von Google. In den US-amerikanischen Ausgaben von Google sind diese Links nach wie vor enthalten, genauso wie in anderen Suchmaschinen. Wir haben sozusagen nur so einen Vorfilter, der nur das filtert, was uns Google in Europa anzeigt.
    "Das Interesse an Gelöschtem könnte am Ende steigen"
    Römermann: Es gibt ja offenbar auch Web-Seiten, die speziell solche gefilterten Suchergebnisse sammeln. Was hat es damit auf sich, was steckt dahinter?
    Bager: Das sind Netzaktivisten, die sich das Thema "Inhalte müssen frei bleiben, dürfen nicht zensiert werden" auf die Fahnen geschrieben haben - Stichwort Streisand-Effekt.
    Römermann: Vielleicht erklären Sie das noch mal. Was ist das?
    Bager: Der Streisand-Effekt, das ist das Folgende, dass Barbra Streisand, die Schauspielerin, nicht wollte, dass Fotos von ihrem Anwesen veröffentlicht wurden. Sie hat dann geklagt und in der Folge dessen stieg dann einfach nur das Interesse daran, mal Bilder zu sehen, und sie hat im Grunde das Gegenteil von dem erreicht, was sie haben wollte. Genau das gleiche könnte jetzt hier bei den Google-Suchergebnissen passieren, dass Leute versuchen, was zu unterdrücken, und dadurch, dass Google zum Beispiel anzeigt, dass Ergebnisse unterdrückt werden, das Interesse am Ende dann steigt.
    Römermann: Was würden Sie da empfehlen? Sollte man, wenn man tatsächlich jetzt irgendwas Unangenehmes über sich im Netz findet, auf jeden Fall so einen Antrag ausfüllen, oder doch eher nicht, um niemanden aufmerksam zu machen? Was würden Sie tun?
    Bager: Das muss jeder selbst entscheiden. Das hat ja auch sehr, sehr individuell damit zu tun, was andere über einen schreiben, oder was in der Vergangenheit über einen berichtet worden ist.
    "Mal den eigenen Namen in die Suchmaschine eingeben"
    Römermann: Aber man muss sich das schon wirklich genau überlegen, wie es scheint?
    Bager: Es scheint, nicht falsch zu sein, mal Ego zu surfen und mal den eigenen Namen in die Suchmaschine einzugeben und zu gucken, was schreiben denn andere über einen. Und wenn da wirklich was Ehrenrühriges ist, ich meine, man hat ja auch immer noch das Mittel des Persönlichkeitsrechts, einfach denjenigen zu verklagen. Google zu sperren, ist eigentlich nur die letzte Möglichkeit.
    Römermann: Sie haben es eben schon mal gesagt: Die Ergebnisse verschwinden ja nicht aus dem Netz. Kann man da vielleicht dann doch eher ansetzen?
    Bager: Das würde ich auf jeden Fall als Erstes tun, zu gucken, was ist das für ein Medium, was ist das für ein Mensch, der da irgendwas über mich veröffentlicht hat, auf den zugehen und sagen, hier, das geht nicht, im Zweifelsfall, im schlimmsten Fall verklagen. Dieses Google-Löschen, diese Links löschen, letztlich verschwinden die Inhalte ja dadurch nicht aus dem Netz.
    Römermann: Jo Bager, Internet-Experte vom Computermagazin "c't". Vielen Dank nach Hannover.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.