Ist mir bislang noch nicht passiert. Ich habe diese Verantwortung hier im Land Brandenburg seit 8 Jahren, bislang habe ich noch keinen einzigen Antrag gesehen.
Jürgen Rahden wundert sich nicht darüber, dass seine Mitarbeiter keinen Bildungsurlaub beantragen. Die Fortbildung innerhalb des Unternehmens sei hervorragend, deshalb gäbe es keinen Grund für einen Antrag.
Diese Weiterbildungsmaßnahmen, die sie brauchen für ihren Beruf, den bekommen sie von der Debeka. Die Außendienstmitarbeiter werden geschult, die Innendienstmitarbeiter auch, die Lehrlinge werden ausgebildet für ihre Abschlussprüfung, von daher haben wir bislang keine anderen Anliegen gehabt.
Unser Unternehmen braucht das brandenburgische Bildungsurlaubsgesetz nicht, zeigt sich Verwaltungschef Rahden überzeugt. Die Versicherung biete flexible Arbeitzeitmodelle und großzügige Urlaubsregelungen, auf Weiterbildungswünsche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werde eingegangen, junge Talente bekämen einen Karriereplan.
Wir fördern die auch gezielt, wenn wir also merken, dass das junge Leute sind, die gut sind, dann fördern wir die gezielt, das machen wir auch.
Joachim Fiedler sieht das genauso. Der Personalchef der Havelbus-Verkehrsgesellschaft holt eine 8 Jahre alte Broschüre des Potsdamer Bildungsministeriums aus einem Ordner. Aktuelleres Material ist in seinem Büro nicht zu finden. Warum auch - nur 4 Anträge musste er bislang bearbeiten, seit das Bildungsurlaubsgesetz inkraft ist.
Wenn es so einen Antrag gibt, dann setzen wir uns hin, mit dem Betriebsrat zusammen und klären das. Und versuchen, einen Konsens zu finden, entweder wir versuchen den Mitarbeiter zu überzeugen, dass eine andere Bildungsmaßnahme für ihn besser ist, oder wir sagen, jawohl, es ist gut, aber es geht zeitlich jetzt nicht, also wir finden einen Konsens.
Der Personalchef von 500 Mitarbeitern wundert sich darüber, welche Angebote in Brandenburg anerkannt sind. Selbst so exotisch-esoterische Themen wie Aromatherapie oder Afrikanisches Trommeln gelten als Bildungsurlaub.
Ich denke schon, dass Bildungsurlaub etwas zu tun haben sollte mit dem Beruf, dass beide Seiten befriedigt werden. Also dass der Betrieb etwas davon hat und dass der Mitarbeiter etwas davon hat.
Deshalb hat Joachim Fiedler vor einigen Jahren eine gerichtliche Auseinandersetzung in Kauf genommen. Ein Mitarbeiter hatte Bildungsurlaub beantragt, er wollte sich über die Arbeit des Bundestages informieren, Fiedler lehnte ab.
Das war ein Betriebsratsmitglied, der hat gesagt, ich brauche das für meine politische Arbeit im Betrieb, wir haben verloren, weil die Maßnahme hier drinstand.
Denn: der Personalchef kann den Antrag auf Bildungsurlaub zwar ablehnen, wenn der Arbeitnehmer im Betrieb nicht abkömmlich ist. Der Arbeitgeber darf aber keinen Einfluss nehmen auf die Auswahl des Arbeitsnehmers. Vielleicht hilft ein Trommelworkshop den Potsdamer Busfahrern ja beim Stressabbau.
Jürgen Rahden wundert sich nicht darüber, dass seine Mitarbeiter keinen Bildungsurlaub beantragen. Die Fortbildung innerhalb des Unternehmens sei hervorragend, deshalb gäbe es keinen Grund für einen Antrag.
Diese Weiterbildungsmaßnahmen, die sie brauchen für ihren Beruf, den bekommen sie von der Debeka. Die Außendienstmitarbeiter werden geschult, die Innendienstmitarbeiter auch, die Lehrlinge werden ausgebildet für ihre Abschlussprüfung, von daher haben wir bislang keine anderen Anliegen gehabt.
Unser Unternehmen braucht das brandenburgische Bildungsurlaubsgesetz nicht, zeigt sich Verwaltungschef Rahden überzeugt. Die Versicherung biete flexible Arbeitzeitmodelle und großzügige Urlaubsregelungen, auf Weiterbildungswünsche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werde eingegangen, junge Talente bekämen einen Karriereplan.
Wir fördern die auch gezielt, wenn wir also merken, dass das junge Leute sind, die gut sind, dann fördern wir die gezielt, das machen wir auch.
Joachim Fiedler sieht das genauso. Der Personalchef der Havelbus-Verkehrsgesellschaft holt eine 8 Jahre alte Broschüre des Potsdamer Bildungsministeriums aus einem Ordner. Aktuelleres Material ist in seinem Büro nicht zu finden. Warum auch - nur 4 Anträge musste er bislang bearbeiten, seit das Bildungsurlaubsgesetz inkraft ist.
Wenn es so einen Antrag gibt, dann setzen wir uns hin, mit dem Betriebsrat zusammen und klären das. Und versuchen, einen Konsens zu finden, entweder wir versuchen den Mitarbeiter zu überzeugen, dass eine andere Bildungsmaßnahme für ihn besser ist, oder wir sagen, jawohl, es ist gut, aber es geht zeitlich jetzt nicht, also wir finden einen Konsens.
Der Personalchef von 500 Mitarbeitern wundert sich darüber, welche Angebote in Brandenburg anerkannt sind. Selbst so exotisch-esoterische Themen wie Aromatherapie oder Afrikanisches Trommeln gelten als Bildungsurlaub.
Ich denke schon, dass Bildungsurlaub etwas zu tun haben sollte mit dem Beruf, dass beide Seiten befriedigt werden. Also dass der Betrieb etwas davon hat und dass der Mitarbeiter etwas davon hat.
Deshalb hat Joachim Fiedler vor einigen Jahren eine gerichtliche Auseinandersetzung in Kauf genommen. Ein Mitarbeiter hatte Bildungsurlaub beantragt, er wollte sich über die Arbeit des Bundestages informieren, Fiedler lehnte ab.
Das war ein Betriebsratsmitglied, der hat gesagt, ich brauche das für meine politische Arbeit im Betrieb, wir haben verloren, weil die Maßnahme hier drinstand.
Denn: der Personalchef kann den Antrag auf Bildungsurlaub zwar ablehnen, wenn der Arbeitnehmer im Betrieb nicht abkömmlich ist. Der Arbeitgeber darf aber keinen Einfluss nehmen auf die Auswahl des Arbeitsnehmers. Vielleicht hilft ein Trommelworkshop den Potsdamer Busfahrern ja beim Stressabbau.