
Ein Schöffengericht in München befand ihn unter anderem der fahrlässsigen Tötung für schuldig. Der 56-Jährige hatte demnach ein rotes Signal und mehrere Vorschriften missachtet. Unter anderem setzte er sich über eine Zwangsbremsung wegen zu hohen Tempos hinweg.
Sein Zug war deshalb Mitte Februar 2022 mit einer entgegenkommenden S-Bahn zusammengestoßen. Ein Mensch kam ums Leben und Dutzende wurden verletzt. Der Lokführer gestand in dem Prozess, grob pflichtwidrig gehandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate Haft für ihn gefordert.
Diese Nachricht wurde am 07.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.