Noch vor Beginn des Ausstands um 18 Uhr sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur Reuters, sollte der Streik wider Erwarten gerichtlich untersagt werden, werde man abbrechen. Zur Stunde verhandelt das Hessische Landesarbeitsgericht den Fall. Die Bahn hatte Berufung eingelegt, nachdem die Vorinstanz gestern einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Arbeitskampf abgelehnt hatte.
Ab zwei Uhr heute Nacht will die Lokführergewerkschaft auch den Personenverkehr bestreiken. Morgen müssen sich Fahrgäste in jedem Fall auf erhebliche Beeinträchtigungen im Fern- und Regionalverkehr einstellen. Der eingeschränkte Ersatzfahrplan gilt nach Angaben der Bahn auch dann, wenn der Streik nicht stattfindet.
Diese Nachricht wurde am 09.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.