
Das Hessische Landesarbeitsgericht wies die Berufung der Bahn ab. In der Vorinstanz hatte bereits das Arbeitsgericht Frankfurt den Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen die Arbeitsniederlegungen abgewiesen. Der Vorsitzende Richter sagte, das Instrument des Wellenstreiks als Nadelstichtaktik sei zulässig. Er regte eine Schlichtung an.
Der aktuelle Streik soll noch bis zwei Uhr in der kommenden Nacht dauern. Betroffen ist auch der Güterverkehr. Laut der Bahn können rund 20 Prozent der üblichen Verbindungen bedient werden.
Arbeitsniederlegungen gibt es auch bei der Lufthansa und ihrer Regionalflugtochter Cityline: Das Kabinenpersonal bestreikt bis 23 Uhr alle Abflüge in Frankfurt am Main. Für morgen sind die Flugbegleiter in München zum Warnstreik aufgerufen.
Diese Nachricht wurde am 12.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
