Mittwoch, 24. April 2024

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Lucke wieder an der Universität Hamburg
Hochschulverband: Manche Dinge werden unnötig skandalisiert

Michael Hartmer, Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), hat die von Protesten begleitete Rückkehr von Bernd Lucke als Dozent an die Hamburger Universität verteidigt. Ginge es nicht um den Gründer der AfD, hätte der Vorgang "nichts Interessantes", sagte Hartmer im Dlf.

Michael Hartmer im Gespräch mit Stephanie Gebert | 31.07.2019
Universität Hamburg mit dem so genannten Philosophenturm (rechts) - das Lehrgebäude ist derzeit gesperrt.
Man könne Bernd Luckes Ansichten zu Forschung und Lehre als veraltet ansehen, er bewege sich damit aber im Rahmen des Grundgesetzes, sagte Michael Hartmer, Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes, im Dlf (imago stock&people)
Stephanie Gebert: So ein Mensch gehört an keine Universität – so lautet das scharfe Urteil, das der allgemeine Studierendenausschuss, kurz AStA, der Hamburger Uni verbreitet hat. Gemünzt ist das Ganze auf Bernd Lucke. Der AfD-Gründer und Wirtschaftswissenschaftler hat die Wiederwahl ins Europäische Parlament mit seiner neuen Partei nicht geschafft, deshalb wird er zurückkehren zu seinem Job an die Universität. Er war seit 2014 beurlaubt.
Wieder gibt es Aufregung in der Hochschulgemeinde über einen Dozenten, der dem rechten Spektrum zugeordnet wird, wieder protestieren Studierende, und wieder steht auf der anderen Seite der Vorwurf im Raum, es gebe Denk- und Sprechverbote an den Hochschulen. Michael Hartmer ist Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbands. Ich grüße Sie!
Michael Hartmer: Hallo Frau Gebert, ich grüße Sie herzlich!
Gebert: Wir halten fest, dass die Hochschule an Lucke als Dozent offenbar festhält, ist er jedenfalls. Trotzdem die Frage: Wenn wir uns die Reaktionen des AStA genauer anschauen, ist aus Gründen der Political Correctness an den Hochschulen die freie Debattenkultur in Gefahr?
Hartmer: Ich weiß nicht, ob man das an diesem Fall von Herrn Lucke aufhängen kann, aber ich glaube schon, dass wir sehr gut aufpassen müssen, ob auch in Zukunft noch an deutschen Universitäten ohne Sprechverbote, ohne Schere im Kopf argumentiert und frei eine wissenschaftliche Meinung geäußert werden kann. Also wir sehen schon an bestimmten Verfahren, dass es nicht so einfach ist zu sagen, die Wissenschaft ist frei, sondern es gibt schon, sagen wir mal, Pressionen und auch schwierige Gemengelagen, indem man sagen muss, da wird eingegriffen.
"Manche Dinge werden auch überhöht"
Gebert: Woher kommt das Ganze, dass man versucht einzugreifen?
Hartmer: Na ja, natürlich haben wir eine andere politische Situation, also wenn wir uns jetzt mal auf die deutsche Wissenschaft beschränken, und man möchte natürlich Fehler der Geschichte nicht wiederholen. Das ist alles sehr vernünftig und nachvollziehbar, aber alle Wahrheit ist konkret, und vielleicht kommen wir dann noch mal auf den Fall Lucke zurück: Herr Lucke ist Professor in Hamburg, ist beurlaubt worden, musste nach Maßgabe des Hamburgischen Beamtengesetzes auch beurlaubt werden für die Wahrnehmung seiner parteipolitischen Mandate, und kehrt jetzt zurück. Wenn er jetzt nicht der Gründer der AfD gewesen wäre, wäre an dem Vorgang nichts, aber auch gar nichts Interessantes gewesen, sodass man eigentlich sagen muss, manche Dinge werden auch überhöht und in einer Form skandalisiert, die sie von der Sache her nicht verdienen.
Hochschuldozenten dürfen Verfassung nicht infrage stellen
Gebert: Jetzt mal unabhängig von dem Fall Lucke, ab wann ist es denn für eine Hochschule tatsächlich gerechtfertigt, Dozenten, Professoren vor die Tür zu setzen?
Hartmer: Das ist ein schwieriges Verfahren, also insbesondere, wenn Sie Beamte sind, brauchen Sie dafür ein Disziplinarverfahren, in dem festgestellt wird, dass Sie in schwerwiegender Weise gegen Ihre Pflichten verstoßen haben. Die Verfassung, das Grundgesetz kennt die Norm, dass ein Wissenschaftler nicht gegen die Verfassung arbeiten darf. Also er kann sie natürlich infrage stellen, in einer juristischen Vorlesung oder einer politikwissenschaftlichen Vorlesung kann er natürlich auch über einzelne Verfassungsregeln und deren Sinnhaftigkeit öffentlich nachdenken, aber er muss immer auf dem Boden der Verfassung stehen.
Das nachzuweisen ist sehr schwierig, und deswegen beruft man sich ja meistens auf die Formel, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Partei nicht verboten hat, dürfen einem Mitglied dieser Partei keine Nachteile daraus erwachsen. Das ist zumindest sehr rechtsicher, aber das eröffnet trotzdem noch viele Grauschattierungen.
Gebert: Und diese Grauschattierungen, werden die genutzt von den Universitäten, also wird es auch als konsequentes Mittel angewandt, oder sind Hochschulleitungen zu sehr vorsichtig und scheuen Rechtsmittel, weil Sie selbst gerade gesagt haben, es ist auch sehr schwierig nachzuweisen?
Hartmer: Ja, niemand versucht gerne als Hochschulleitung unter publizistischer Beobachtung und Begleitung jemanden aus dem Amt zu kegeln und bekommt dann von einem Verwaltungsgericht gesagt, das reicht alles nicht. Noch mal, also es geht hier um den Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit und in die Meinungsfreiheit, und da wissen wir, dass das Bundesverfassungsgericht einen sehr großen und weiten Maßstab anlegt. Das ist im Einzelnen und aus meiner Sicht auch zu recht sehr schwierig, Leute einfach vor die Tür zu setzen.
Hartmer: Kritik darf nicht in Stalking münden
Gebert: Jetzt haben wir auf die Seite der Hochschule geguckt. Ich würde gerne noch mal auf die Seite der Studierendenvertreter gucken. Es ist ja häufig so, dass die diejenigen sind, die gegen Dozenten opponieren, ob es nun Lucke ist, der mal bei der AfD war, oder wir kennen das Beispiel aus Leipzig mit einem Extremismusverdacht gegen einen Juraprofessor. Wie weit sollten, wie weit dürfen Studierende denn gehen, um da Öffentlichkeit herzustellen, weil Kritiker ja dann häufig auch, und zwar sehr schnell, von einem Pranger sprechen?
Hartmer: Es ist schwierig. Einerseits wollen wir ja politisch kritische und auch mit Äußerungswut versehene Studierende haben, auf der anderen Seite kennen wir auch Fälle, in denen sich Gruppierungen auf die Fahne geschrieben haben, jedes einzelne Wort eines Hochschullehrers im Hörsaal – ich denke da an den Fall Münkler in Berlin – kritisch zu hinterfragen und auch so eine Art von Verfolgung dieses Menschen, dieses Hochschullehrers voranzutreiben.
Auch da muss man sozusagen in der Grauzone versuchen, Grenzen zu ziehen, einerseits ja, andererseits darf es nicht in Stalking münden. Da muss man versuchen, eine Grenze zu ziehen.
Gebert: Lucke wird jetzt vom AStA nicht nur für seine politische Vergangenheit bei der AfD kritisiert, sondern auch für seine Lehrmeinung. Er vertrete – ich fasse das mal so zusammen – ein gescheitertes neoliberales Wirtschaftsmodell, so heißt es. Das ist doch in der Tat eigentlich die Auseinandersetzung, die wir uns wünschen würden für eine Hochschule, für die Uni-Diskussion, oder nicht?
Hartmer: Ja, absolut. Also natürlich soll, und zwar auch heftig und auch leidenschaftlich über Argumente, Konzepte, also in Sachfragen diskutiert werden, in wissenschaftlichen Sachfragen. Dieser Satz, der ja von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, "so ein Mensch gehört an keine Universität", den halte ich für nicht besonders glücklich, um es mal vorsichtig zu sagen. Muss man vielleicht auch dem AStA-Vorsitzenden mal nachsehen, aber hat von der Sache her gar nichts mit der Rechtslage zu tun, und wie Sie richtig sagen, man sollte sich sachlich mit den Leuten auseinandersetzen, und wenn die Studierenden der Meinung sind und vielleicht auch Kollegen der Meinung sind, dass Herr Lucke die falschen Lehrkonzepte vertritt, dann kann man darüber reden, aber das ist mir wichtig: Wenn Herr Lucke diese aus Sicht mancher Menschen veralteten Konzepte in Forschung und Lehre vertritt, dann ist das sein gutes Recht, und er tut das innerhalb der vom Grundgesetz gezogenen Freiheiten.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.