Dienstag, 23. April 2024

Archiv


Lübecker Bildungsfonds

Von heute sollen Arbeitslosengeld-II-Empfänger Bildungsgutscheine beantragen können. Doch die Kommunen sind vielerorts noch mit der Umsetzung überfordert. Vorbild für viele ist das sogenannte Lübecker Modell. Die Stadt hat bereits vor zwei Jahren einen Fonds für bedürftige Kinder gegründet.

Von Thorsten Philipps | 01.04.2011
    Garra ist zehn Jahre alt, seine Eltern sind aus dem Irak, er geht in die vierte Klasse einer Lübecker Grundschule seit einem Jahr in den Kinderhort zur Schularbeitenhilfe.

    "Erst hatte ich Heimweh, aber dann hat es Spaß gemacht, ich hatte erst nicht so viel gelernt und eine Sechs geschrieben und nun strenge ich mich an und schreibe bessere Noten."

    Garra ist eines von 2.700 Kindern in Lübeck, deren Eltern Arbeitslosengeld II bekommen. Für Garra bedeutet das, er hat Anspruch auf Leistungen aus dem Lübecker Bildungsfonds. Rund zwei Millionen Euro sind in dem Fonds, die Hälfte kommt von Stiftungen, je ein viertel von Land und Kommune. Für Garra werden monatlich 45 Euro für Schularbeitenhilfe überwiesen, die seine Familie sonst nicht aufbringen könnte, seine Lehrerin Sybille Schmidt Grundmann, hat seine Eltern auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht, einen Antrag zu stellen. Heute ist sie froh, sie sieht den Lernerfolg.

    "Ja ich kann mich darauf verlassen, wenn ich der Nachmittagshilfe sage, das und das muss gelernt werden, dann passiert das auch - im Gegensatz dazu, wenn ich das den Eltern sage, die sind überfordert, und deshalb hilft uns das natürlich im Unterricht, weil die häusliche Hilfe stattfindet."

    Der Clou an dem Fonds: Die Lehrer entscheiden unbürokratisch, wer in gefördert werden soll, erklärt Kommunalpolitiker Jan Lindenau einer der Gründer des Fonds.

    "Mittagessen, Sprachförderung, Nachmittagsunterricht, Schularbeitenhilfe, all das kann von den KITA-Mitarbeitern oder Lehrern beantragt werden direkt vor Ort"

    Und das Lübecker Modell ist so erfolgreich, dass sich bundesweit kommunale Vertreter bei Lindenau darüber informieren, so auch die Schweriner Stadtverwaltung bestätigt Dieter Niesen der zuständige Dezernent für Jugend und Soziales.
    "Was Lübeck da mit dem Bildungsfonds macht, ist aller Ehren wert, und wenn wir hier Erkenntnisse für uns aus dem Verfahren ziehen und übernehmen können, würde ich das gerne machen."

    Das Problem im Moment: Die Stadt Lübeck muss sich mit dem Bund und dem Jobcenter noch über die Anrechnung der Verwaltungskosten einigen. Eigentlich sollten die Jobcenter entscheiden, wer Bildungsgutscheine bekommt und wer nicht. In Lübeck regeln das seit langem aber schon die Lehrer selbst. Nun ist die Umsetzung immer noch nicht hundertprozentig geklärt. Zum Ärger der Betroffenen, Lehrerin Schmidt-Grundmann:

    "Es wäre besser, wenn das Alles über den Bildungsfonds alleine laufen könnte, weil die Schulsekretärinnen den Kontakt zu den Eltern haben und mit denen reden und zusammen Anträge ausfüllen können. Während wenn wir jetzt den Eltern sagen, 'Ihr müsst zum Arbeitsamt‘, dann machen die das nicht, der Weg ist da einfach zu weit."

    Wie genau das Bildungs- und Teilhabepaket in den Lübecker Bildungsfonds integriert werden soll, ist also noch unklar. Eine Entscheidung soll ein entsprechendes Gutachten des Bundesarbeitsministeriums bringen, das für Mitte April erwartet wird.

    "Man hat schon den Eindruck, dass die Jobcenter den Hut aufhaben sollen, und die Kommunen eher nachgelagert betrachtet werden sollen. Aber: Wir wollen das als Kommune so weiter machen wie bisher."

    Garra ist jedenfalls glücklich, dass er durch den Lübecker Bildungsfonds gefördert wird.

    "Am Anfang, als ich noch nicht in der Betreuung war, war alles sehr schwer, jetzt ist alles viel leichter für mich!"

    Wenn seine Eltern das Bildungs-und Teilhabepaket beantragen, können diese Gelder des Bundes daraus automatisch für seine Nachhilfe verwendet werden. Der Fonds würde entlastet werden und hätte Geld für weitere Kinder. Doch noch steht die Umsetzung weder in Lübeck noch in anderen Kommunen in Deutschland.