
Wie die Behörde in Bonn mitteilte, darf die Lufthansa eine Minderheitsbeteiligung von zehn Prozent an AirBaltic erwerben. Kartellamtspräsident Mundt betonte, dass die Entscheidung entgegen erheblicher wettbewerblicher Bedenken getroffen worden sei. Beide Unternehmen ständen auf einigen Strecken in unmittelbarem Wettbewerb zueinander. Zudem gebe es nicht viele alternative Anbieter. Da es sich bei den betroffenen Strecken aber um Märkte mit sehr geringen Umsätzen handele, habe man nicht einschreiten können, erklärte Mundt.
Diese Nachricht wurde am 30.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.